Eine Mehrheit von 291 zu 241 Abgeordneten hat am vergangenen Mittwoch grünes Licht für das umstrittene Sterbehilfegesetz gegeben – was nach den vielen gescheiterten Entwürfen zuvor beinahe wie ein Meilenstein wirkt. Allerdings hat Premierminister Sébastien Lecornu angekündigt, große Teile der Regelungen durch den Verfassungsrat überprüfen zu lassen, ehe das Gesetz wirklich gilt. Worum geht es? Sterbehilfe soll künftig Erwachsenen offenstehen, wenn sie an einer schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen Krankheit im fortgeschrittenen oder Endstadium leiden – und diese mit dauerhaften, nicht linderbaren Schmerzen einhergeht. Voraussetzung: Der Wunsch nach Sterbehilfe muss ausdrücklich und ohne äußeren Druck geäußert werden. Ein Arzt prüft nach einem Beratungsgespräch, das mindestens 15 Tage dauert, und nach einer Bedenkpause von zwei Tagen muss der Patient das Präparat selbst einnehmen. Nur wenn das wirklich nicht möglich ist, darf medizinisches Personal unterstützen. Kurz vor dem Eingriff braucht es noch einmal eine finale ärztliche Bestätigung. Klingt kompliziert? Vielleicht, aber es ist genau diese Komplexität, die das Gesetz vor Missbrauch schützen soll – jedenfalls theoretisch.
Frankreich hat mit dem neuen Gesetz zum assistierten Suizid einen schwierigen und tief emotional geführten Diskurs vorläufig beendet. Im Vergleich mit anderen Ländern Europas – etwa Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz – sind die Voraussetzungen für Sterbehilfe in Frankreich besonders streng gefasst; der Schutz vulnerabler Personen steht laut Gesetzgeber im Zentrum. Während Befürworter diesen Schritt als Akt der humanen Selbstbestimmung und als längst überfällige Anerkennung des Leidensrechts feiern, fürchten Kritiker, dass die Regelungen in der Praxis zu restriktiv oder zugleich missbrauchsanfällig sein könnten. Neuere Debatten spiegeln auch wider, dass in der französischen Gesellschaft weiterhin große Unsicherheit gegenüber aktiver Sterbehilfe herrscht – sowohl in medizinischen Kreisen als auch in Familie und Politik. Hinzu kommt, dass die Regierung betont, das Recht auf Palliativversorgung auszubauen, um Alternativen zur Sterbehilfe zu sichern. Außerhalb Frankreichs beobachten andere EU-Staaten die Entwicklung aufmerksam – eine Art europäischer Dominoeffekt lässt sich jedoch bisher nicht absehen.