UPC-Berufungsgericht gibt Kuvings grünes Licht: Kein Patentrechtsverstoß des AUTO10 – Verkauf in Europa wieder erlaubt

Eschborn – Das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) hat entschieden: Keine Patentverletzung – das Verkaufsverbot für den Kuvings AUTO10 in mehreren europäischen Ländern wird kassiert.

15.04.26 14:00 Uhr | 6 mal gelesen

Eine Nachricht wie ein Befreiungsschlag: Das Berufungsgericht des UPC hat zugunsten von Kuvings geurteilt. Es ging um den beliebten Slow Juicer AUTO10 – und darum, ob dieses Modell das europäische Patent EP 2 028 981 verletze. Erst hatten die Richter der Mannheimer Lokalkammer anders entschieden: Patentverletzung, Aus für den Verkauf, gerade in wichtigen Märkten wie Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Doch die Berufung hat nun alles umgekrempelt. Die Richter waren genauer, hätten pingeliger kaum sein können: Nur das, was haargenau im Patenttext steht, zählt – keine funktionalen Ähnlichkeiten, kein Interpretationsspielraum nach Geschmack. Der AUTO10 erfülle eben nicht jede dieser strukturellen Vorgaben, sagte das Gericht. Die einst landesübergreifende Untersagung wurde ersatzlos gestrichen. Kuvings darf also wieder loslegen und in vielen Ländern Europas verkaufen. Ein interessantes Seitenmoment: Staaten außerhalb der UPC-Mandats, etwa die Türkei, spielen hier keine Geige – was irgendwo logisch ist, aber trotzdem nochmal betont wurde. Fachmedien wie JUVE Patent und MLex waren prompt dabei, um die Wendung aufzugreifen: Ein schärfer gefasster Anspruchsmaßstab, eine klare Trennung zwischen Mitgliedstaaten und dem Rest – der Fall könnte Präzedenzwirkung haben. Und im Grunde steckt dahinter auch eine Erkenntnis, die fast zu menschlich erscheint für den juristischen Kosmos: Genaue Worte wiegen am Ende mehr als scheinbare Gemeinsamkeiten. Wie sagt man so schön? Das Detail macht den Unterschied. Kuvings selbst äußert sich irgendwo zwischen Erleichterung und Aufbruch. Die Verbraucher in Europa, so betonen sie, könnten nun weiter auf ihre Produkte zugreifen. Und vielleicht sitzt jetzt irgendwo ein Team aus Patentanwälten mit rauchenden Köpfen, das sich notiert, wie wichtig eine sorgfältige, strukturierte Anspruchsformulierung gerade geworden ist.

Das Berufungsgericht des Unified Patent Court (UPC) hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und entschied, dass der Slow Juicer AUTO10 von Kuvings europäisches Patentrecht nicht verletzt. Das bedeutet, dass Kuvings den Vertrieb in mehreren großen EU-Märkten wieder aufnehmen darf. Die Richter betonten, dass nur eine genaue Entsprechung der technischen Merkmale im Patent maßgeblich ist – funktionale Ähnlichkeiten reichen nicht. Damit präzisiert das Urteil die Herangehensweise an Patentstreitigkeiten innerhalb des EU-Raums und setzt Standards für künftige Fälle. Ergänzend zeigen aktuelle Recherchen: In ganz Europa nimmt die Bedeutung des UPC rapide zu – die Urteilsfindung im Streit um Kuvings lässt auf eine künftig streng textbasierte Auslegung in Patentrechtsfragen schließen.

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