Verbraucherschützer fordern Rückzahlung von Stornogebühren bei Debeka

Die Verbraucherschützer ziehen vor Gericht und starten eine Sammelklage gegen den Versicherer Debeka – es geht um undurchsichtige Stornokosten bei frühzeitig gekündigten Verträgen.

heute 11:02 Uhr | 38 mal gelesen

Mal ehrlich, wer liest wirklich das Kleingedruckte, wenn er eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließt? Besonders, wenn es um so etwas Schwammiges geht wie um 'kapitalmarktabhängige Stornobeträge'. Genau darum allerdings entbrennt nun Streit: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine Musterklage gegen die Debeka auf den Weg gebracht, weil bei vorzeitigen Kündigungen aus dessen Sicht unzulässige Zusatzgebühren einbehalten wurden – und zwar offenbar massenhaft. Ramona Pop, Chefin beim VZBV, findet dafür ziemlich klare Worte: "Es ist schlicht nicht hinnehmbar, dass Menschen, die ihre Police kündigen, noch obendrauf mit einer undurchsichtigen Gebühr zur Kasse gebeten werden." Und sie meint das nicht theoretisch. Nach Zahlen des Verbandes sollen seit 2022 rund 242.000 Kundinnen und Kunden der Debeka betroffen gewesen sein – und mehr als 100 Millionen Euro an Zusatzabzügen geflossen sein. Im Fokus steht eine wenig transparente Vertragsklausel, die angeblich schon seit 2009 verwendet wird. Sie erlaubt dem Versicherer offenbar, neben normalen Stornoabzügen noch einen weiteren, schwankenden Betrag – abhängig von der Kapitalmarkt-Entwicklung – bei Kündigung einzubehalten. Das Grundproblem: für Versicherte war schon beim Abschluss nicht absehbar, wie viel später abgezogen wird. Die Debeka sieht das dagegen völlig anders, spricht von ausreichender Transparenz und einer branchenüblichen Praxis, die das gemeinsame Risiko zwischen Versicherung und Kunden gerecht verteile. Jetzt muss das Gericht entscheiden, ob diese Form der Gebühren rechtmäßig ist oder die Verbraucher auf Rückzahlungen hoffen dürfen. Persönlich habe ich manchmal den Eindruck, in Versicherungsverträgen lauern sowieso mehr Fallstricke als in Omas Wollkorb – nur dass sich hier die Knoten selten von selbst lösen.

Die Debeka sieht sich mit einer groß angelegten Musterklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands konfrontiert, die sich gegen ab 2022 einbehaltene Stornogebühren bei vorzeitigen Vertragskündigungen richtet. Während die Debeka argumentiert, ihre Klauseln seien rechtlich korrekt und offen gestaltet, werfen die Verbraucherschützer dem Versicherer mangelnde Transparenz vor und wollen betroffene Kunden zu Rückforderungen ihrer gezahlten Gebühren verhelfen. Laut aktuellen Recherchen in verschiedenen Medien (u.a. www.faz.net und www.zeit.de) schlägt der Fall mittlerweile auch politisch Wellen; Verbraucherschutzministerien prüfen, ob ähnliche Praktiken bei anderen Versicherern bestehen, während in der Branche allgemein eine Diskussion um die Offenlegung und Fairness von Vertragsklauseln entfacht ist. Weitere Berichte betonen, dass im Zuge der Sammelklage die Debeka verstärkt unter Beobachtung steht und es in den nächsten Monaten zu grundsätzlichen Urteilen über Transparenz und Kundenschutz in der Versicherungsbranche kommen könnte. Auch abseits der Debeka gibt es in den letzten Wochen vermehrt Hinweise auf steigende Unzufriedenheit mit undurchsichtigen Vertragskonditionen und Zusatzgebühren bei Versicherern – ein Umdenken scheint im Markt notwendig.

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