So jedenfalls berichtet es der 'Spiegel' – unter etwas leiseren Tönen als man vermuten könnte. Die beiden Studierenden möchten nicht mehr auf Hausarzt, sondern auf etwas anderes spezialisieren. Elf Bundesländer vergeben nach der sogenannten Landarztquote Medizin-Studienplätze auch an Bewerberinnen und Bewerber, die kein Einser-Abitur vorweisen können. Aber: Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach Ausbildung und Facharztausbildung ein Jahrzehnt lang als Hausarzt in einer Gegend zu arbeiten, wo ohnehin schon niemand so recht hin will. Wenn der Deal bricht? 250.000 Euro Vertragsstrafe, heißt es – allerdings passte das bislang niemanden wirklich an. Erst jetzt, mit diesem Fall.
Nach einer Art Recherche-Marathon bei elf Bundesländern stellt sich heraus: Seit dem Start 2019 sind über 350 Plätze entweder gar nicht besetzt oder wieder verlassen worden – ohne irgendeine Strafzahlung. Bayern etwa gibt sich da ganz gelassen und meint, solche Abbrüche würden gar nicht geahndet – es zahlt nur, wer nach bestandener Prüfung verschwindet, nicht schon davor.
Spannend bleibt: Ab Herbst werden deutschlandweit 28 Klagen von Quoten-Studierenden auf die Wirksamkeit der Verträge geprüft – das kann richtig Bewegung bringen. Besonders Sachsen will abwarten, was geschieht, erst recht Nordrhein-Westfalen. Wenn ein Gericht tatsächlich die Seite der Studenten stärkt, steht womöglich das ganze Modell auf der Kippe.
Das Thema Landarztquote sorgt aktuell für Zündstoff in der Debatte um die ärztliche Versorgung auf dem Land. Die ersten Vertragsverletzungsverfahren gegen Medizinstudierende in Rheinland-Pfalz markieren einen möglichen Wandel im Umgang mit Vertragsbruch bei der Landarztverpflichtung. Bisher ist es nie zur Anwendung der hohen Vertragsstrafe gekommen, obwohl zahlreiche Studienplätze vorzeitig aufgegeben wurden; nun könnten die bevorstehenden Gerichtsverfahren eine Richtungsentscheidung bringen.
In den letzten Tagen haben zahlreiche Medien das Thema erneut aufgegriffen und auch Stimmen von Verbänden und Betroffenen gehört. Während viele Bundesländer offenbar bislang kulant mit Aussteigerinnen und Aussteigern umgegangen sind, wächst der Druck, das System rechtlich klarer und verbindlicher zu fassen. Branchenvertreter und einige Politiker weisen zudem darauf hin, dass die Landarztquote allein das Problem der medizinischen Unterversorgung ländlicher Regionen nicht lösen kann – auch attraktive Arbeitsbedingungen, auskömmliche Bezahlung und mehr Unterstützung zählen hier mindestens genauso.