Sahra Wagenknecht reagiert offensiv auf Berichte, wonach der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ihren Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis ablehnen will – sie will nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Wagenknecht macht ihren Standpunkt klar: Eine Neuauszählung sei angesichts der Ungereimtheiten und des knappen Ergebnisses nicht nur vertretbar, sondern im Sinne demokratischer Transparenz notwendig. Hintergrund ist die Befürchtung, dass eine mögliche Neuauszählung den Einzug des BSW in den Bundestag und damit die Mehrheitsverhältnisse verschieben könnte. –***Zusatz:*** Die jüngsten Entwicklungen rund um die Klage von Wagenknecht vor dem Bundesverfassungsgericht haben bundesweit Debatten entfacht: Während BSW und einige Demokratieforscher die Forderung nach Transparenz unterstützen, warnt die CDU vor einer „Instrumentalisierung“ der Wahlprüfung zu parteipolitischen Zwecken. Laut tagesschau.de äußern diverse Verfassungsrechtler jedoch grundsätzliche Zweifel am Erfolg der Klage, da Wahlprüfungsanträge hohe Hürden nehmen müssen und ein substantieller Nachweis grober Unregelmäßigkeiten verlangt wird. Gleichzeitig berichten Medien über anhaltende Unzufriedenheit in Teilen der Bevölkerung mit der aktuellen Praxis der Nachprüfung von Wahlergebnissen, was Experten als Zeichen von wachsenden Vertrauensdefiziten deuten.