Wagenknecht: Verfassungsklage nach geplanter Ablehnung ihres Wahl-Einspruchs – „Jetzt geht’s nach Karlsruhe“

Nachdem Berichte über eine voraussichtliche Ablehnung des Einspruchs ihrer Partei zur Bundestagswahl im Wahlprüfungsausschuss die Runde machten, kündigt BSW-Mitbegründerin Sahra Wagenknecht einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.

vor 59 Minuten | 22 mal gelesen

Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sich Wagenknecht unmissverständlich: „Wenn der Ausschuss der Beschlussempfehlung folgt, dann geben diejenigen den Ton an, denen unsere Demokratie ein Dorn im Auge ist.“ Die Absicht des Ausschusses, den BSW-Einspruch mehrheitlich abzublocken, überrasche sie nicht weiter – zu groß sei offenbar die Angst, dass eine mögliche Neuauszählung die Sitzverteilung im Bundestag, insbesondere aber die Mehrheit einer künftigen Regierung Merz, auf den Kopf stellen könnte. Aus Sicht Wagenknechts ist mit dieser Wendung immerhin der Weg nach Karlsruhe – sprich: zum Bundesverfassungsgericht – offen. Der Wahlprüfungsausschuss trifft sich am 4. Dezember. Nach Informationen, die von „Table Briefings“ aus einer internen Empfehlung stammend veröffentlicht wurden, gilt es als wahrscheinlich, dass der Einspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht zurückgewiesen wird. Im Gespräch mit dem RND blieb Wagenknecht hartnäckig: Aus ihrer Sicht drängt sich eine Neuauszählung regelrecht auf. Angesichts der bislang bekannten Pannen und des knappen Ausgangs, könne niemand guten Gewissens ausschließen, dass das BSW bei mehr als fünf Prozent gelegen haben könnte. Der Aufwand sei gering, der Nutzen für das Vertrauen in die Demokratie dagegen immens.

Sahra Wagenknecht reagiert offensiv auf Berichte, wonach der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags ihren Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis ablehnen will – sie will nun vor das Verfassungsgericht ziehen. Wagenknecht macht ihren Standpunkt klar: Eine Neuauszählung sei angesichts der Ungereimtheiten und des knappen Ergebnisses nicht nur vertretbar, sondern im Sinne demokratischer Transparenz notwendig. Hintergrund ist die Befürchtung, dass eine mögliche Neuauszählung den Einzug des BSW in den Bundestag und damit die Mehrheitsverhältnisse verschieben könnte. –***Zusatz:*** Die jüngsten Entwicklungen rund um die Klage von Wagenknecht vor dem Bundesverfassungsgericht haben bundesweit Debatten entfacht: Während BSW und einige Demokratieforscher die Forderung nach Transparenz unterstützen, warnt die CDU vor einer „Instrumentalisierung“ der Wahlprüfung zu parteipolitischen Zwecken. Laut tagesschau.de äußern diverse Verfassungsrechtler jedoch grundsätzliche Zweifel am Erfolg der Klage, da Wahlprüfungsanträge hohe Hürden nehmen müssen und ein substantieller Nachweis grober Unregelmäßigkeiten verlangt wird. Gleichzeitig berichten Medien über anhaltende Unzufriedenheit in Teilen der Bevölkerung mit der aktuellen Praxis der Nachprüfung von Wahlergebnissen, was Experten als Zeichen von wachsenden Vertrauensdefiziten deuten.

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