Wenn die zweite Ehe auch nicht hält – Worauf man wirklich achten muss

Manche hoffen, dass sie beim zweiten Mal die Liebe fürs Leben finden – und stehen dann umso ratloser da, wenn auch diese Ehe auseinandergeht. Wer bereits vorbelastet ist, muss rechtlich oft noch genauer hinschauen: Schon bestehende Unterhaltsforderungen, Rententeilungen oder gemeinsames Vermögen können alles verkomplizieren. Ein klarer Ehevertrag kann helfen, böse Überraschungen zu vermeiden – doch viele lassen das Thema aus Unsicherheit links liegen.

heute 10:24 Uhr | 1 mal gelesen

Es ist schon komisch: Kaum hat man sich nach einer ersten Scheidung halbwegs wieder sortiert, steht – wenn man Glück oder vielleicht auch ein Faible für zweite Chancen hat – eine neue Ehe ins Haus. Klingt nach Neuanfang und Zuversicht, aber ehrlich gesagt, bringt die Sache ein ganz eigenes Paket an Problemen mit. Wer selbst oder wessen Partner aus einer früheren Beziehung Verpflichtungen mit in den Hafen der zweiten Ehe bringt, stößt auf finanzielle wie rechtliche Fragen, die selten vorher offen besprochen werden.

Gescheiterte Ehen und offene Baustellen

Die Statistiken machen wenig Hoffnung: Zweitehen gehen laut neuesten Zahlen sogar noch öfter in die Brüche als erste. Kein Wunder, denn das Gepäck aus der Vergangenheit bleibt meist im Schlepptau: Unterhaltszahlungen für Kinder oder Ex-Partner, geteilte Rentenansprüche, alte Schulden, manchmal auch noch gemeinsam genutzte Immobilien. Ohne klare Absprachen und einen soliden Ehevertrag kann es schnell eng werden, vor allem wenn neue Verpflichtungen zum alten finanziellen Ballast kommen. Tragisch, manchmal skurril, jedenfalls immer kompliziert.

Das rechtliche Minenfeld steigt proportional mit der Vergangenheit

Ob sie es wollen oder nicht, Paare im zweiten Anlauf müssen sich mit alten und neuen Verpflichtungen gleichzeitig auseinandersetzen. Wer etwa nach einer Scheidung Unterhalt zahlt, sollte frühzeitig wissen: Auch bei einer weiteren Trennung kann es erneut ans Eingemachte gehen. Vor allem, wenn Vermögen wie Immobilien oder Anteile an einer Firma involviert sind, wird es mit jedem zuvor geteilten Stück Kuchen unübersichtlicher. Kein Wunder, dass gerade hier der Ruf nach individuellen Eheverträgen lauter wird – und das zu Recht.

Rechtliches bleibt gleich – die Ausgangslage selten

Interessanterweise macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen erster, zweiter oder dritter Ehe. Die Konsequenzen aber unterscheiden sich sehr wohl durch die Altlasten: Schon aufgeteilte Renten, laufende Unterhaltszahlungen und die Frage, wie man jetzt mit gemeinsamem Eigentum umgeht. Kein Wunder, dass Gütertrennung immer beliebter wird – zumindest bei denjenigen, die aus Schaden klug werden. Trotzdem entscheiden sich manche noch für die Zugewinngemeinschaft, meist weil es bequemer erscheint, auch wenn Schon-oder-noch-mal-Teilen im Raum steht.

Richtig knifflig ist es mit gemeinsamem Nachwuchs und Patchwork-Konstellationen. Finanzamt und Erbschaftsrecht kennen bei Stiefkindern kein Pardon: Anders als bei leiblichen Kindern sind die steuerlichen Freibeträge hier deutlich enger gestrickt. Sorgerecht? Bleibt meist beim leiblichen Elternteil; der neue Partner kann das zwar akzeptieren, aber selten wirklich mitbestimmen.

Was hilft? Realistische Absicherung

Fazit: Man sollte spätestens bei der zweiten Hochzeit nicht mehr aus dem Bauch heraus handeln. Nur ein individuell angepasster Ehevertrag schützt vor Wiederholung alter Fehler. Hier werden auch Sonderfälle wie unterhaltspflichtige Kinder, vorbelastete Renten oder gemeinsames Eigentum berücksichtigt. Wer es versäumt, regelmäßig bestehende Vereinbarungen anzupassen (zum Beispiel bei Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf), riskiert ein böses Erwachen – und das nicht nur im finanziellen Sinn.

Fazit: Kein Happy End ohne rechtliche Klarheit

Je früher man ganz pragmatisch für klare Verhältnisse sorgt, desto entspannter lebt es sich in der zweiten Runde. Ehevertrag, Check der Unterhalts- und Rentensituation, regelmäßige Updates der Absprachen – so sind Altlasten und komplizierte Familienstrukturen zwar nicht weg, aber zumindest kalkulierbar. Wer diesen Weg konsequent geht, kann dann auch endlich den Kopf frei bekommen – vielleicht beim dritten Anlauf. Warum auch nicht?

Über Martina Ammon:

Martina Ammon bringt als Familienanwältin mehr als ein Vierteljahrhundert Erfahrung mit und hat Seltenheit: den Blick für Details, die andere gerne übersehen. Sie wurde wiederholt von FOCUS als Top-Expertin ausgezeichnet und berät Frauen mit viel Fingerspitzengefühl und realistischer Einschätzung. Mehr über ihre Arbeit: https://martinaammon.de

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Quellenhinweis: Martina Ammon via news aktuell

http://ots.de/5e8827

Obwohl das Familienrecht bei Scheidung gleichbleibend anwendbar ist, verschärfen sich die Konsequenzen nach einer zweiten Ehe durch bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen, vorher geteilte Renten oder komplex geteiltes Vermögen. Ohne einen individuellen Ehevertrag steigen die Risiken für erhebliche Einbußen im Falle einer erneuten Trennung; besonders bei Patchwork-Konstellationen, wo Stiefkinder steuerrechtlich benachteiligt sind und viele rechtliche Details ungeklärt bleiben können. Jüngste Berichte aus mehreren Leitmedien unterstreichen, dass auch die steigende soziale und finanzielle Unsicherheit in Deutschland dazu beiträgt, dass immer mehr Paare – gerade bei Zweitehen – professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um böse Überraschungen im Scheidungsfall zu vermeiden.

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