Vor Kurzem hat Regierungssprecher Stefan Kornelius versucht, die Notwendigkeit der IFG-Reform öffentlich zu erklären. Laut seiner Darstellung soll durch die geplante Änderung der Zugang zu amtlichen Dokumenten eingeschränkt werden – angeblich zum Schutz der Beamtinnen und Beamten. Der 'Stern' hat daraufhin eine simple, aber effektive Anfrage an sämtliche Ministerien gestellt: Gibt es nachweisbare Fälle, in denen das IFG tatsächlich zu Bedrohungen für Beschäftigte geführt hat? Fehlanzeige. Nicht ein einziges Ressort konnte ein echtes Beispiel nennen. Sogar Ministerien mit besonderem Sicherheitsauftrag – wie das Auswärtige Amt und das Justizressort – meldeten Null-Fälle. Und das Innenministerium, das für das IFG Verantwortung trägt, bleibt ebenfalls alles schuldig. Die Antworten schwanken zwischen 'keine Statistiken' und dem Hinweis, man kommentiere Einzelfälle nicht. Doch das wird von mehreren Seiten kritisiert. Nur stillhalten? Peter Schaar und Ulrich Kelber, beide ehemalige Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, finden die Argumentation der Regierung schlichtweg nicht überzeugend. Ihrer Ansicht nach gibt es im Gesetz längst Ausnahmeregelungen, die sensible Personendaten und Sicherheitsinteressen schützen. Außerdem, so Schaar weiter, seien durchaus reale Risiken denkbar, aber diese seien klar jenseits des IFG angesiedelt.
Ganz ehrlich: Die offizielle Begründung der Bundesregierung für die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes bröckelt gewaltig, je länger man hinschaut. Es fanden sich, trotz gezielter Nachfrage, keine dokumentierten Fälle, in denen die Veröffentlichung amtlicher Informationen via IFG eine tatsächliche Bedrohungslage für Bundesbedienstete verursacht hätte. Das legt nahe, dass die angeblich nötigen Schutzmaßnahmen eher politische Motive verfolgen könnten. Kritiker heben hervor, dass es im IFG bereits umfassende Ausnahmen für Sicherheits- und Persönlichkeitsinteressen gibt. Aktuelle Medienberichte – u. a. von der Süddeutschen Zeitung und der Zeit – thematisieren eine wachsende Skepsis in Parlament und Öffentlichkeit gegenüber den Argumenten der Bundesregierung. Viele Juristen, aber auch Datenschützer, warnen davor, Transparenz unter dem Deckmantel des Personenschutzes zu beschneiden, ohne dass handfeste Beweise für die Notwendigkeit dieser Maßnahmen vorliegen. Zugleich ist ein wachsender Trend zu beobachten, wonach Regierungen europaweit unter Verweis auf Sicherheit die Informationsfreiheit rückbauen wollen. Die Debatte bleibt hitzig und dürfte in den kommenden Wochen weiter Fahrt aufnehmen.