Wie Milka mit halb versteckten Täuschungsmanövern ein Gericht beschäftigte

Mondelez verpackt kleinere Milka-Tafeln fast identisch wie früher – ein Gericht in Bremen sieht darin eine Irreführung der Kundschaft.

heute 11:15 Uhr | 3 mal gelesen

Manchmal steht man im Supermarkt und fühlt sich, als würde einem irgendetwas Kleingedrucktes durch die Lappen gehen. Genau so eine Situation hat das Landgericht Bremen aufs Tablett gebracht – oder besser gesagt, auf die Schokoladentafel. Die Verbraucherzentrale Hamburg beschwerte sich darüber, dass Mondelez die neuen, schmaleren Milka-Tafeln (jetzt 90 Gramm statt 100 Gramm) in praktisch derselben Verpackung verkauft wie die vorherigen. Der Unterschied ist so winzig (nur etwa ein Millimeter dünner), dass es kaum auffällt, und der entscheidende Hinweis auf die kleinere Menge fehlt praktisch – selbst die Grammzahl steht irgendwo klein auf der Vorderseite und wird obendrein oft vom Supermarkt-Karton verdeckt. Für Mondelez ist das Ganze wohl noch nicht ausgestanden, denn sie könnten Berufung einlegen. Die VZ Hamburg fordert derweil eine gesetzliche Regelung: Klare Warnhinweise und passende kleinere Verpackungen bei Produktverkleinerungen – ihrer Meinung nach wird sonst weiterhin schamlos ausgenutzt, dass das Gesetz da noch zu lasch ist. Ein ganz schöner Schokoladen-Plot Twist, ehrlich gesagt.

Das Landgericht Bremen kam zu dem Schluss, dass Mondelez seine Konsumenten durch eine nahezu unveränderte Verpackung der Milka-Tafeln mit nun weniger Inhalt unzulässig täuscht. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht hier eine Lücke im Wettbewerbsrecht und fordert von der Bundesregierung strengere, verbindliche Vorgaben – etwa einen klaren Warnhinweis bei verringertem Inhalt und eine Anpassung der Verpackungsgröße. Auch in den aktuellen Medien finden sich dazu weiterführende Stimmen: So berichten taz.de, dass je mehr 'Shrinkflation' auftritt, also Preissteigerungen durch heimliche Mengenreduktion, desto lauter werden die Rufe nach politischen Konsequenzen. FAZ.net weist darauf hin, dass ähnliche Fälle auch bei anderen Marken vorkommen und die Transparenz für Käufer drastisch darunter leidet. Die Verbraucherzentrale fordert mittlerweile, dass solche Tricksereien nicht nur zulässig kommuniziert, sondern grundsätzlich begrenzt werden. Nach neuesten Medienberichten sieht auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Handlungsbedarf und prüft, ob eine Änderung der Verpackungsverordnung sinnvoll sein könnte.

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