Das Landgericht Bremen kam zu dem Schluss, dass Mondelez seine Konsumenten durch eine nahezu unveränderte Verpackung der Milka-Tafeln mit nun weniger Inhalt unzulässig täuscht. Die Verbraucherzentrale Hamburg sieht hier eine Lücke im Wettbewerbsrecht und fordert von der Bundesregierung strengere, verbindliche Vorgaben – etwa einen klaren Warnhinweis bei verringertem Inhalt und eine Anpassung der Verpackungsgröße. Auch in den aktuellen Medien finden sich dazu weiterführende Stimmen: So berichten taz.de, dass je mehr 'Shrinkflation' auftritt, also Preissteigerungen durch heimliche Mengenreduktion, desto lauter werden die Rufe nach politischen Konsequenzen. FAZ.net weist darauf hin, dass ähnliche Fälle auch bei anderen Marken vorkommen und die Transparenz für Käufer drastisch darunter leidet. Die Verbraucherzentrale fordert mittlerweile, dass solche Tricksereien nicht nur zulässig kommuniziert, sondern grundsätzlich begrenzt werden. Nach neuesten Medienberichten sieht auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Handlungsbedarf und prüft, ob eine Änderung der Verpackungsverordnung sinnvoll sein könnte.