Wolf im Jagdrecht: Kritik an der Argumentation der Bundesregierung – Fakten bleiben auf der Strecke

Berlin/Mainz – Die Bundesregierung begründet auf nur wenigen Zeilen, warum der Wolf Teil des Bundesjagdgesetzes werden soll. Wildtierschutz Deutschland hat die Begründung kritisch durchleuchtet und kommt zu dem Schluss: Viele Argumente sind unbelegt, aktuelle positive Entwicklungen um den Wolf werden einfach übergangen, und das Bild, das gezeichnet wird, entspricht kaum der Wirklichkeit.

heute 09:26 Uhr | 1 mal gelesen

Ehrlich gesagt: Wer die knappe Erläuterung der Bundesregierung liest, warum der Wolf jetzt ins Bundesjagdgesetz soll, bleibt ratlos zurück. Da fehlt die Nachvollziehbarkeit: Welche drängenden Gründe sprechen denn plötzlich dafür? Lovis Kauertz von Wildtierschutz Deutschland bringt es auf den Punkt: So, wie die Bundesregierung argumentiert, wirkt es willkürlich – und nach Einschätzung von Juristen sogar gezielt rechtswidrig. Geschützte Arten dürfen laut Tierschutzgesetz nicht einfach so zur Jagd freigegeben werden. Noch dazu, wenn andere Lösungen wie Herdenschutzmaßnahmen längst bewiesen haben, dass sie Weidetiere effektiv schützen. Studien und Erfahrungen aus Europa zeigen: Der Abschuss von Wölfen bringt kaum Vorteile für Landwirtschaft und Nutztierhalter, im Gegenteil – manchmal verschärft er das Problem noch. Auffällig ist auch der kostenseitige Vergleich: Die Bundesregierung spricht von angeblich hohen Ausgaben für Herdenschutz und Entschädigungen. Dabei liegen diese Kosten bei völlig überschaubaren 0,18 Prozent im Vergleich zu staatlichen Dienstwagen-Subventionen für fossilbetriebene Fahrzeuge – eine Relation, die fast ironisch anmutet. Wer sich selbst ein Bild machen will, findet auf der Webseite von Wildtierschutz Deutschland einen ausführlichen Faktencheck (https://www.wildtierschutz-deutschland.de/single-post/wolf-ins-jagdgesetz-begruendung-unsachlich-irrefuehrend-suggestiv). Zur Organisation: Wildtierschutz Deutschland e.V. gibt es seit 2011, im Kern setzt sie sich für faire Lebensbedingungen von Wildtieren und eine grundlegende Reform der (oftmals sehr alten) Jagdgesetze ein. Sie gehört auch der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht an und ist Mitinitiator des Aktionsbündnisses Fuchs. Kontakt zur Presse findet sich direkt über die Webseite – eine kleine Organisation, die sichtbar gegen die großen Gegner antritt. Man fragt sich tatsächlich, warum bei so einem sensiblen Thema mit so wenig Sachlichkeit und Sorgfalt argumentiert wird. Am Ende bleibt oft der Eindruck: Politische Symbolik schlägt wissenschaftliche Expertise.

Die Debatte um die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz spiegelt einen vielschichtigen Konflikt wider. Auf der einen Seite stehen Naturschützer wie Wildtierschutz Deutschland, die darauf pochen, dass Herdenschutz und wissenschaftlich fundierte Strategien den Schutz der Weidetiere gewährleisten, ohne das komplexe ökologische Gleichgewicht durch überhastete Jagdmaßnahmen zu gefährden. Die Bundesregierung wiederum argumentiert mit einem Schutzbedürfnis der Weidetierhalter, nimmt dabei aber laut Kritikern wissenschaftliche Studien und die vergleichsweise geringen Kosten für Herdenschutz kaum wahr. In aktuellen Zeitungsartikeln wird auch auf die zunehmende Polarisierung zwischen ländlicher Bevölkerung und Umweltverbänden hingewiesen. Spannend dabei: In Nachbarländern wie Frankreich und Italien experimentiert man mit Herdenschutzhunden und elektrischen Zäunen mit teils sehr guten Ergebnissen – und diverse Studien warnen davor, dass der Abschuss von Wölfen kein Allheilmittel ist und mitunter sogar zu vermehrten Angriffen führen kann, weil die Rudelstrukturen gestört werden. Die rechtliche Einordnung ist ebenfalls alles andere als eindeutig, da europäisches und deutsches Recht den Wolf als regulär streng geschützte Tierart führen – eine Aufnahme ins Jagdgesetz, so wie jetzt geplant, könnte rechtlich noch für Ärger sorgen. Insgesamt bleibt die Kontroverse dynamisch und steht exemplarisch für viele aktuelle Umweltprobleme: komplex, emotional aufgeladen, politisch umkämpft.

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