Zwei Wege zum Social-Media-Verbot für Kinder: Kommission stellt Optionen vor

Eine Expertenrunde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums schlägt Familienministerin Karin Prien vor, auf zwei verschiedene Arten ein Social-Media-Verbot für jüngere Kinder und Jugendliche zu gestalten – mit dem Ziel, besseren Schutz im digitalen Raum zu garantieren. Offen bleibt jedoch, wie stark Deutschland allein agieren kann.

heute 07:02 Uhr | 2 mal gelesen

Es gibt tatsächlich zwei Richtungen, die die Kommission ins Spiel bringt. Die erste ist ganz einfach: Eine starre Altersgrenze bei 13 Jahren – darunter sollten soziale Netzwerke für Kinder also tabu sein, außer es handelt sich um nachweislich kinderfreundliche, sichere Plattformen. Es bräuchte dann auch eine solide Alterskontrolle (viel Glück bei der Umsetzung). Ab 13 ist der digitale Schritt ins Unbekannte aber auch nicht gleich komplett frei: Für 13- bis 16-Jährige und für 16- bis 18-Jährige sind verschiedene Schutz-Zonen und Deaktivierungen riskanter Funktionen vorgesehen – sprich, bestimmte Features sollen einfach standardmäßig ausgeschaltet sein. Doch die Kommission hat noch einen zweiten Ansatz im Petto, der flexibler gedacht ist: Statt einem pauschalen Alter setzt Variante zwei darauf, dass die Risiken einzelner Angebote oder Funktionen individuell bewertet werden. So könnten Livestreams, offene Kontaktlisten oder algorithmische Feeds je nach Risiko in der Hand von Kindern und Jugendlichen eingeschränkt werden – quasi Maßarbeit statt grobe Schranken. Beide Modelle stoßen allerdings auf die Realität globaler Plattformen: Nationale Regeln bekommen selten wirklich Zähne, wenn Betreiber ganz woanders sitzen. Dazu kommt das rechtliche Durcheinander, was überhaupt zusätzlich zum europäischen Digital Services Act erlaubt ist.

Die Kommission zur digitalen Sicherheit für Kinder schlägt der deutschen Familienministerin vor, entweder mit einer strikten Altersgrenze und klar aufgefächerten Jugendschutzstufen Social Media einzuschränken oder mit einer risikobasierten, flexibleren Regulierung direkt auf Funktionen einzelner Plattformen zu zielen. Dabei bleibt offen, wie realistisch strenge nationale Regeln in einer globalisierten Internetwelt überhaupt durchgesetzt werden können, vor allem angesichts der bestehenden Vorgaben des Digital Services Act. Kritisierend stellen die Expert:innen fest, dass Einzellösungen national scharfe Klingen haben, aber international oft eher stumpf sind, was den Schutz von Minderjährigen im Netz zu einer echten europäischen Gemeinschaftsaufgabe macht. Aktuelle Recherchen zeigen, dass europaweit ähnliche Debatten laufen, etwa in Frankreich und Großbritannien. Die Diskussionen fokussieren sich zunehmend auf die praktische Umsetzbarkeit technischer Schutzmaßnahmen, wobei insbesondere Altersverifikationen sowohl bei Datenschutz als auch technischer Machbarkeit kontrovers sind. In den letzten 48 Stunden haben mehrere Medien unter anderem über die rechtlichen Unsicherheiten und die Forderung nach verpflichtenden Standards für alle Plattformen berichtet, vor allem um Jugendschutz nicht an nationale Grenzen scheitern zu lassen.

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