Abgeordneten-Initiative für strengere Suizidhilfe-Regelungen

Lars Castellucci und weitere Bundestagsmitglieder setzen sich für ein neues, strengeres Gesetz zur Suizidhilfe ein, um Missbrauch zu verhindern.

12.10.25 13:33 Uhr | 206 mal gelesen

Im Moment, so sagt es Lars Castellucci, klafft in Deutschland eine gefährliche Lücke im Umgang mit Suizidhilfe. Er spricht von einem „kontrollfreien Zustand“, in dem Missbrauch einfach zu leicht werde – dabei klingt durch, wie zwiespältig das Thema für viele ist. Gemeinsam mit Politikerinnen und Politikern aus unterschiedlichen Fraktionen arbeitet er an gesetzlichen Änderungen: Der Grundgedanke – Suizidhilfe sollte zwar eine Option bleiben, aber eben keine, die ungebremst oder gar gefördert wird. Für Menschen in schweren Lebenslagen braucht es eine rechtlich sichere Möglichkeit – aber gleichzeitig klare Leitplanken, so die Meinung im Bundestag. Besonders gefährdet seien Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Ältere, bei denen der Verdacht nah liegt, sie könnten aus äußerem Druck handeln. Deshalb diskutieren die Abgeordneten über verbindliche Richtlinien für Organisationen, die Sterbehilfe anbieten. Denkbar seien etwa vorgeschriebene Wartezeiten – von Monaten ist die Rede –, klare Prüfverfahren für Anträge und die Pflicht zu besonderer Qualifikation der Helferinnen und Helfer. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 ist assistierter Suizid grundsätzlich erlaubt, doch die Ausgestaltung bleibt umkämpft. Kritik gibt es regelmäßig an Vereinen, die Sterbebegleitung anbieten, weil manchmal unklar bleibt, wie gewissenhaft sie prüfen. Das kommende Gesetz will Missbrauch verhindern – Versäumnisse könnten künftig mit Strafen geahndet werden. Aber wie immer in der Politik: Es bleibt kompliziert, nicht alles ist schon in trockenen Tüchern.

Im Zentrum der aktuellen Debatte um Suizidhilfe steht der Wunsch, Menschen in Not einen legalen, sicheren Weg zu ermöglichen – ohne jedoch vulnerable Gruppen, wie psychisch Erkrankte oder ältere Menschen, zu gefährden. Das diskutierte Gesetz zielt darauf ab, einen Schutzmechanismus zu schaffen, indem etwa Wartezeiten oder strengere Prüfverfahren für Sterbehilfeanträge eingeführt werden. Gleichzeitig gibt es, nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, eine rechtliche Grauzone: Assistierter Suizid ist zwar legal, aber in der Praxis fehlt bisher eine genaue Regulierung. Neue Recherchen zeigen, dass sich die Debatte in Richtung mehr Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für Sterbehilfeorganisationen entwickelt. Viele Betroffene und Fachleute fordern zusätzliche Beratungsangebote für Suizidwillige, sowie bessere Ausbildung der Sterbehelfer in psychologischer Betreuung. Die praktische Ausgestaltung eines neuen Gesetzes bleibt ein Drahtseilakt zwischen Autonomie, Schutzpflicht und ethischen Grundsatzfragen.

Schlagwort aus diesem Artikel