Berliner Partizipationsgesetz unter verfassungsrechtlicher Prüfung

Laut einem neuen Gutachten gerät das Berliner Partizipationsgesetz wegen möglicher Verfassungswidrigkeit unter Druck – besonders die Regelungen zur bevorzugten Einstellung von Bewerbern mit Migrationshintergrund sind betroffen.

heute 06:33 Uhr | 1 mal gelesen

Es ist schon kurios, wie ein Gesetz, das eigentlich Integration und Teilhabe fördern will, plötzlich selbst auf der Anklagebank landet. Nach einem vom Berliner Justizressort in Auftrag gegebenen Gutachten könnte das Partizipationsgesetz in Teilen doch verfassungswidrig sein. Im Kern verlangt die Regelung nämlich, dass der Anteil von Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund bei Einladungen zu Vorstellungsgesprächen im öffentlichen Dienst der tatsächlichen Berliner Bevölkerung entsprechen soll – de facto also knapp über 40 Prozent. Dazu auch ein besonderer Passus: Qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sollen gezielt angesprochen und bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Genau hier hakelt es laut Gutachten: Das deutsche Grundgesetz setzt auf Bestenauslese, also Auswahl nach Eignung und Leistung – keine Bevorzugung aufgrund von Herkunft, aber eben auch keine Benachteiligung. Die Justizsenatorin Badenberg, die selbst einen Migrationshintergrund hat, sprach sich dafür aus, dass das Grundgesetz der Maßstab des Handelns sei. Sie beschreibt Integration zwar als Herzensangelegenheit, zieht aber eine klare Linie: Zugang zu öffentlichen Ämtern dürfe nur nach Qualifikation erfolgen. Das Gesetz existiert seit 2021, verabschiedet von der rot-rot-grünen Koalition, doch ob es so noch lange Bestand hat? Mein Eindruck: Hier prallen guter Wille, Rechte und Bürokratie knackig aufeinander. Es bleibt abzuwarten, ob die Debatte am Ende mehr Türen öffnet oder schließt.

Das Gutachten bemängelt am Partizipationsgesetz speziell die Passagen zu Quoten bei der Auswahl von Bewerbern mit Migrationshintergrund. Die Gefahr: Die im Grundgesetz verankerte Bestenauslese könnte durch Bevorzugung bestimmter Personengruppen unterlaufen werden – was Chancengleichheit und Antidiskriminierung konterkariert. Im Hintergrund steht jedoch die berechtigte Frage, wie Verwaltung und Gesellschaft wirklich vielfältig gestaltet und Repräsentanz garantiert werden können. Viele Stimmen fordern ohnehin mehr als nur Symbolpolitik – etwa nachhaltige Förderprogramme, anonymisierte Bewerbungsverfahren und eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wie diskriminierungsfrei sind Ämter aktuell wirklich? Laut jüngsten Medienrecherchen und Interviews sieht der aktuelle politische Diskurs eine intensive Prüfung und wahrscheinlich Anpassung des Gesetzestextes vor. So betonen Rechtsexpertinnen und Integrationsexperten gleichermaßen, dass das Ziel, den öffentlichen Dienst diverser aufzustellen, wohl nicht durch sture Quotenregelungen allein erreicht werden könne. In anderen Bundesländern wird aufmerksam beobachtet, wie Berlin mit dem Dilemma zwischen Förderung und Rechtskonformität umgeht.

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