Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine in vielen Riester-Renten-Verträgen enthaltene Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors unwirksam ist, weil sie Kunden unangemessen benachteiligt. Die betroffene Versicherung hatte ihren Kunden mehrfach die monatlichen Auszahlungen reduziert, ohne bei späteren Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine entsprechende Erhöhung vorzusehen. Das Urteil sorgt für Stirnrunzeln in der Versicherungsbranche und mehr Klarheit für Verbraucher, wobei allerdings nur bestimmte Vertragsformulierungen betroffen sind. Experten beachten: Die Riester-Rente steht ohnehin seit Jahren in der Kritik, etwa wegen Intransparenz und magerer Renditen – da ist jede Anpassung im Sinne des Kunden ein kleiner Hoffnungsschimmer. Neuere Diskussionen verweisen auf die gestiegene Unsicherheit vieler Sparer bezüglich der langfristigen Stabilität ihrer Verträge. Nach Medienberichten (u.a. [Süddeutsche, FAZ, taz]) fordern Verbraucherschützer generell mehr Schutz vor einseitigen Klauseln, während Versicherer rechtliche Spielräume betonen.