BGH erklärt Rentenkürzungs-Klausel bei Riester-Fondsrenten für unwirksam

Ein Meilenstein für Riester-Sparer: Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Vertragsklausel bei fondsgebundenen Riester-Renten gekippt.

heute 15:11 Uhr | 24 mal gelesen

Manchmal schleichen sich Klauseln in Versicherungsverträge, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen. So geschehen bei einer fondsgebundenen Riester-Rente, wo der Versicherer sich das Recht reservierte, die monatliche Rentenzahlung nachträglich zu kürzen – aber ohne im Gegenzug eine Pflicht zur Erhöhung bei günstigeren Bedingungen. Das klingt irgendwie wie ein Spiel, bei dem nur einer würfeln darf. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte: Stopp – so geht's nicht. Tatsächlich strauchelte die Klage erst am Landgericht, doch das Oberlandesgericht Stuttgart sah das anders und stärkte die Verbraucher. Nun hat der BGH die Argumentation im Kern bestätigt: Eine Klausel, die einseitig die Leistung der Versicherung schmälert und keinen Ausgleich vorsieht, ist nicht fair und deshalb unwirksam. Allerdings stoppte das Gericht einen zu weit gehenden Generalverbot für ähnliche Klauseln. Vielleicht ist das noch nicht das letzte Wort – Vertrauensbruch beim Thema Altersvorsorge bleibt schwierig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine in vielen Riester-Renten-Verträgen enthaltene Klausel zur einseitigen Herabsetzung des Rentenfaktors unwirksam ist, weil sie Kunden unangemessen benachteiligt. Die betroffene Versicherung hatte ihren Kunden mehrfach die monatlichen Auszahlungen reduziert, ohne bei späteren Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine entsprechende Erhöhung vorzusehen. Das Urteil sorgt für Stirnrunzeln in der Versicherungsbranche und mehr Klarheit für Verbraucher, wobei allerdings nur bestimmte Vertragsformulierungen betroffen sind. Experten beachten: Die Riester-Rente steht ohnehin seit Jahren in der Kritik, etwa wegen Intransparenz und magerer Renditen – da ist jede Anpassung im Sinne des Kunden ein kleiner Hoffnungsschimmer. Neuere Diskussionen verweisen auf die gestiegene Unsicherheit vieler Sparer bezüglich der langfristigen Stabilität ihrer Verträge. Nach Medienberichten (u.a. [Süddeutsche, FAZ, taz]) fordern Verbraucherschützer generell mehr Schutz vor einseitigen Klauseln, während Versicherer rechtliche Spielräume betonen.

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