BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrgastbeförderung sofort zurück zum Betriebssitz

Im Gegensatz zu Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Services laut einem aktuellen Richterspruch des Bundesgerichtshofs unverzüglich zur Zentrale zurückkehren, sobald die Fahrt mit einem Passagier beendet ist.

heute 09:59 Uhr | 3 mal gelesen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Mittwoch die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen bekräftigt und damit für ein Stück weit Klarheit im Wettbewerb zwischen Taxis und modernen Fahrdienst-Apps gesorgt. Der Auslöser für das Verfahren: Eine Kölner Taxigenossenschaft beschwerte sich über ein Uber-X-Partnerunternehmen, dessen Wagen nach der Fahrt nicht – wie es eigentlich das Personenbeförderungsgesetz vorsieht – direkt zum eigenen Betriebssitz zurückgefahren war. Die Taxi-Konkurrenz sah sich durch dieses Verhalten benachteiligt und zog gemeinsam mit den Vorinstanzen erfolgreich vor Gericht. Interessant: Die Karlsruher Richter sahen keinen Anlass, nun ausgerechnet an diesem Paragrafen die Berufsfreiheit verletzt oder einen EU-Nachteil erkannt zu haben. Aus ihrer Sicht ist auch die Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht gar nicht betroffen, da der Fall keinen internationalen Bezug aufweise (BGH-Urteil vom 3. Juni 2026, Az. I ZR 123/25).

Mit dem Urteil vom 3. Juni 2026 hat der BGH die Rückkehrpflicht für Mietwagenunternehmen nochmals bestätigt und damit einem jahrelangen Streit – vor allem zwischen Taxiunternehmen und den Anbietern digitaler Fahrdienste wie Uber – eine deutliche Richtung gegeben. Diese Regel zwingt Mietwagenanbieter dazu, nach jeder Fahrt ohne Fahrgast umgehend an den Betriebssitz zurückzufahren, was das spontane Annehmen weiterer Fahrgäste unterwegs rechtlich ausschließt. In der öffentlichen Debatte steht diese Regelung immer wieder in der Kritik: Fahrdienst-Vermittler verweisen auf Wettbewerbsnachteile und argumentieren, die Pflicht sei umweltschädlich und nicht mehr zeitgemäß, während die Taxi-Branche ihren Status quo verteidigt – bislang mit Rückendeckung der Gerichte. Recherchen zeigen aktuell, dass die Diskussion über Fairness zwischen Mietwagen- und Taxi-Gewerbe in Städten wie Berlin, Hamburg und München in den letzten Tagen erneut aufflammt. Zugleich beschäftigen Fachleute und Politiker, wie eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts in Richtung Digitalisierung und Klimaschutz aussehen könnte. Inzwischen steigen die Preise für Fahrgäste aufgrund der ineffizienten Leerfahrten, während Taxiunternehmen weiter auf einer strengen Trennung zwischen beiden Gewerben beharren.

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