Mit dem Urteil vom 3. Juni 2026 hat der BGH die Rückkehrpflicht für Mietwagenunternehmen nochmals bestätigt und damit einem jahrelangen Streit – vor allem zwischen Taxiunternehmen und den Anbietern digitaler Fahrdienste wie Uber – eine deutliche Richtung gegeben. Diese Regel zwingt Mietwagenanbieter dazu, nach jeder Fahrt ohne Fahrgast umgehend an den Betriebssitz zurückzufahren, was das spontane Annehmen weiterer Fahrgäste unterwegs rechtlich ausschließt. In der öffentlichen Debatte steht diese Regelung immer wieder in der Kritik: Fahrdienst-Vermittler verweisen auf Wettbewerbsnachteile und argumentieren, die Pflicht sei umweltschädlich und nicht mehr zeitgemäß, während die Taxi-Branche ihren Status quo verteidigt – bislang mit Rückendeckung der Gerichte. Recherchen zeigen aktuell, dass die Diskussion über Fairness zwischen Mietwagen- und Taxi-Gewerbe in Städten wie Berlin, Hamburg und München in den letzten Tagen erneut aufflammt. Zugleich beschäftigen Fachleute und Politiker, wie eine Modernisierung des Personenbeförderungsrechts in Richtung Digitalisierung und Klimaschutz aussehen könnte. Inzwischen steigen die Preise für Fahrgäste aufgrund der ineffizienten Leerfahrten, während Taxiunternehmen weiter auf einer strengen Trennung zwischen beiden Gewerben beharren.