Bundesgericht weist Trumps Milliarden-Klage gegen 'New York Times' vorerst zurück

Die Verleumdungsklage des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump gegen die 'New York Times' wurde von einem Bundesrichter vorerst gestoppt.

heute 19:23 Uhr | 18 mal gelesen

Ein US-Bundesgericht hat die 85-seitige Klage Trumps zurückgewiesen, da sie nach Ansicht des Gerichts den bundesstaatlichen Kriterien für Zivilklagen nicht genügt. Richter Steven D. Merryday vom Bezirksgericht des mittleren Distrikts von Florida erklärte, die Klage verstoße eindeutig gegen die Anforderungen nach Regel 8 der Zivilprozessordnung, welche eine präzise und verständliche Darstellung der Fakten vorschreibt. Die Vorwürfe, die Trump gegenüber der 'New York Times' erhebt, seien laut Merryday 'inakzeptabel und nicht zulässig'. Das Richteramt gab Trumps Anwälten allerdings die Gelegenheit, die Klage überarbeitet erneut einzureichen, wobei sie dann eine maximale Länge von 40 Seiten nicht überschreiten darf. Trumps Team kündigte an, dies auch zu tun. Trump fordert in der Klage 15 Milliarden Dollar Schadensersatz und beschuldigt die Zeitung unter anderem, als Sprachrohr der Demokraten gehandelt zu haben.

Donald Trumps umfangreiche Verleumdungsklage gegen die 'New York Times' wurde von einem Bundesgericht in Florida zurückgewiesen, da sie formalen Anforderungen nicht entsprach. Dem Anwaltsteam des Ex-Präsidenten bleiben vier Wochen Zeit, um eine überarbeitete Version einzureichen, die den Regularien entspricht. Die Entscheidung zeigt erneut die Schwierigkeiten auf, die Trump bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Medien hat. Erweiterte Information: Im weiteren Verlauf kam heraus, dass Richter Merryday betonte, eine überdurchschnittlich lange Klageschrift sei besonders dann problematisch, wenn sie viele Vorwürfe vermischt, sodass das Gericht und Angeklagte sich nur schwer orientieren können. Die Klage steht im Kontext von Trumps zahlreichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Presseorganen – jüngst auch mit CNN und anderen Medien. Generell sind Verleumdungsklagen in den USA schwer durchzusetzen, insbesondere wenn öffentliche Personen wie Trump Kläger sind, da sie eine besonders hohe Beweislast zum Nachweis von Böswilligkeit nachweisen müssen. Laut Berichten werden Trumps Klagen gegen Medien in Expertenkreisen mehr als politisches Manöver denn als aussichtsreiche Rechtsmittel eingeschätzt.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

1. Laut Spiegel.de geht es in den USA gerade generell hoch her: Ein Teil der Republikaner arbeitet intensiv daran, das Wahlrecht weiter einzuschränken. Die demokratische Partei fordert schärfere Waffengesetze, und die Polizei steht nach mehreren Gewaltvorfällen in der Öffentlichkeit erneut stark unter Druck. Im Fokus stehen wiederholt Gerichtsprozesse gegen prominente Angehörige der Eliten Quelle: Der Spiegel.

2. Die Süddeutsche.de berichtet, dass der Supreme Court in den USA im laufenden Juni mehrere wegweisende Entscheidungen plant – unter anderem zur Redefreiheit, zur Rolle der sozialen Netzwerke und zu den Machtbefugnissen der Regierung. In den verhandelten Fällen geht es oft um die Grenzen zwischen Meinungsäußerung und gezielter Desinformation im digitalen Raum. Die aktuellen Urteile könnten auch den Umgang mit Medien-Klagen und Diffamierungsklagen beeinflussen Quelle: Süddeutsche Zeitung.

3. Die FAZ.net analysiert die jüngsten Gerichtsurteile gegen Ex-Präsident Trump sowie die Stimmung im Vorfeld der Wahlen. Besonders hervorgehoben wird Trumps Strategie, durch öffentlichkeitswirksame Klagen gegen Medien gezielt Wahlkampf zu betreiben und seine Kernwähler zu mobilisieren. Die mediale und juristische Auseinandersetzung rund um Verleumdungsklagen werde sich auch auf den laufenden Wahlkampf auswirken Quelle: FAZ.

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