Auch Bremen winkt erstmal ab: Im kleinsten Bundesland sehe man aktuell keinen handfesten Grund für ein eigenes Zentrum, und man wolle zunächst Praxiserfahrungen mit der neuen GEAS-Gesetzgebung abwarten. Niedersachsen pflichtet bei, sieht nur dann Sinn, wenn durch die Zentren die Rückführung besser klappt. Aus Bayern tönt es regierungsamtlich: Man prüfe das alles erst, wenn die Gesetzeslage festgezurrt ist. Klar ist: Bund möchte, dass alle Länder mitziehen – doch der Ball liegt gefühlt noch auf dem Elfmeterpunkt und niemand schießt.
Der Kern: Nach dem neuen Bundestagsbeschluss können Bundesländer solche Zentren für Menschen eröffnen, die nach den Dublin-Regeln eigentlich in einem anderen EU-Staat ihr Asylverfahren führen müssten. Erwachsene Ausreisepflichtige können bis zu einem Jahr zum Verbleib verpflichtet werden, bei Kindern gelten eingeschränkte Bewegungsfreiheiten. Doch noch ist die Bereitschaft in den Ländern geprägt von Abwarten, und auch ein wenig Misstrauen.
Die Bundesländer sind weiterhin zurückhaltend, was die Einrichtung von Sekundärmigrationszentren betrifft: Einige sehen schlicht keinen Bedarf, andere warten auf verbindlichere Regelungen oder eine klarere Praxis durch das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ab. Hintergrund ist auch die Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung, vor allem im Zusammenspiel mit anderen EU-Ländern und der Organisation der Rückführungen. Neuere Berichte greifen auf, dass auch Fragen rund um die Finanzierung, personelle Ausstattung und humane Standards in den vorgesehenen Zentren ungeklärt sind, wodurch das Projekt in der Schwebe bleibt.