Freitagmittag im Bundestag: Nach lebhafter Diskussion erhalten mehrere Gesetzestexte zur grundlegenden Überarbeitung des Asylsystems an Europas Außengrenzen die nötigen Stimmen. Die Neuerungen bestimmen, wie Geflüchtete künftig an den EU-Grenzen registriert werden, regeln ihre Bewegungsfreiheit und schaffen Möglichkeiten, Migranten in Drittstaaten auszulagern – ein Punkt, der für reichlich Zündstoff sorgte. Beim Dublin-Verfahren steht ebenfalls ein Update an, das die Verteilung der Zuständigkeiten besser steuern soll. Besonders ins Auge sticht der neue Solidaritätsmechanismus. Die Grundidee klingt simpel, ist aber in der Umsetzung bisher nie ohne Konflikte geblieben: Alle EU-Länder müssen sich an der Aufnahme von Geflüchteten beteiligen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat bereits Pläne für Rückführungszentren außerhalb der EU („Return Hubs“) skizziert – Ausreisepflichtige sollen von dort in sichere Drittstaaten gebracht werden können. Zusätzlich könnten spezielle Zentren für sogenannte Sekundärmigranten bald in Deutschland entstehen; dort gilt dann eine strikte Aufenthaltspflicht, besonders für diejenigen, die schon in einem EU-Land Schutz haben oder nach Dublin-Regeln anderswo zuständig wären. Ein kleiner Lichtblick (zumindest nach offizieller Leseart): Asylbewerber mit realistischer Bleibechance dürfen künftig bereits drei Monate nach ihrer Ankunft arbeiten. Doch diese Öffnung gilt nicht für alle – Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern oder mit „Dublin-Papieren“ bleiben weiter ausgeschlossen. Kritik gibt es reichlich: Grüne, Linke und Kirchen warnen, besonders vor praktisch haftähnlichen Zuständen in den geplanten Zentren. Familien mit Kindern sollen dort maximal sechs Monate festgehalten werden, auch das sorgt für erhitzte Debatten.
Der Bundestag hat die tiefgreifende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen, die nicht nur auf eine striktere Kontrolle an den EU-Außengrenzen setzt, sondern auch Abschiebezentren und Aufenthaltspflichten einführt. Kernpunkte sind eine effektivere Registrierung und Verteilung von Geflüchteten, die Option, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern, sowie eine schnellere Arbeitsmarktzulassung für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden. Die Kritik an der Reform ist laut: Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien befürchten Rechtsbrüche und sehen Familien besonders gefährdet. Neuere Berichte verschiedener deutscher Nachrichtenportale beleuchten zudem, dass zahlreiche EU-Länder um die konkrete Umsetzung und solidarische Verteilung ringen; auch Migrantenhilfsorganisationen warnen eindringlich vor Anreizen für illegale Pushbacks und mangelnden rechtlichen Schutz für Betroffene. Angesichts eskalierender Konflikte an den EU-Außengrenzen und wachsender politischer Spannungen innerhalb der Union steht das Gemeinsame Europäische Asylsystem an einem Scheideweg – seine Zukunft bleibt ungewiss.