Debatte um Paragraf 188: Schutz für Kommunalpolitiker im Fokus

Baden-Württemberg und Sachsen fordern eine Neujustierung des Paragrafen 188 StGB. Im Zentrum steht der Wunsch, ehrenamtliche Kommunalpolitiker besser zu schützen – und nicht länger Berufspolitiker pauschal zu privilegieren.

heute 13:02 Uhr | 3 mal gelesen

Liest man den 'Spiegel', fällt auf: In der jüngsten Justizministerkonferenz haben sich Baden-Württemberg und Sachsen hinter eine Reform des Paragrafen 188 StGB geklemmt. Dieser Paragraf – ohnehin ein Zankapfel: Politikerbeleidigung, automatisch verfolgt, und das mit vergleichsweise scharfen Sanktionen. Der Gedanke, dass Berufspolitiker das öffentliche Leben aushalten müssten, klingt ehrlich gesagt nachvollziehbar. Immerhin ist politische Auseinandersetzung ein raues Feld, und so mancher Minister erlebt digital wie analog ordentlich Gegenwind. Moritz Oppelt (CDU, Baden-Württemberg) will den Schutz des Paragrafen gezielt auf Ehrenamtliche zuschneiden. Grund: Die haben oft nicht das dicke Fell oder die Ressourcen, um Anfeindungen problemlos wegzustecken. Eine automatische Strafverfolgung – wie sie das Gesetz derzeit vorsieht – hält Oppelt bei Spitzenpolitikern für übertrieben. Für das Ehrenamt hingegen sei gezielter Schutz wichtig: Wenn engagierte Menschen aus Furcht vor persönlichen Angriffen das Feld räumen, droht ein demokratischer Kollateralschaden. In Sachsen reicht das Unbehagen sogar weiter: Justizministerin Constanze Geiert hält den ganzen 188er für entbehrlich – ihr schwebt eine komplette Streichung vor. Ob und wie es dazu kommt? Die Konferenz kann zwar Zeichen setzen, aber verbindliche Änderungen stünden dem Bundestag ins Haus. Trotz hitziger Debatten bleibt es für den Moment bei Appellen. Vielleicht ist das sinnvoll, vielleicht auch nicht – manches Gesetz wirkt eben wie ein ausgeleiertes Relikt. Und Politik ist ja letztlich stets der Tanz zwischen Schutz, Freiheit und ein wenig Chaos.

Die Justizministerien von Baden-Württemberg und Sachsen treiben eine Reform von §188 StGB voran. Damit wollen sie erreichen, dass künftig nur noch ehrenamtliche Kommunalpolitiker das Privileg eines besonderen strafrechtlichen Schutzes vor Beleidigungen genießen – und nicht mehr automatisch Landtags- und Bundestagsabgeordnete oder Minister. Es geht ihnen vor allem darum, die Attraktivität des kommunalpolitischen Ehrenamts zu sichern, damit Engagierte nicht wegen harscher Angriffe aufgeben. Die Diskussion darüber läuft bereits länger: Kritiker halten den Paragrafen für eine Privilegierung der Politikerkaste, die mit demokratischer Streitkultur schwer vereinbar ist. Das Thema hat in den letzten Tagen angesichts diverser Angriffe und Bedrohungen gegen Kommunalpolitiker auch überregional Schlagzeilen gemacht. Nach neueren Berichten (u.a. auf sueddeutsche.de und faz.net) rollt aktuell eine breite Debatte durch Parteien und Gesellschaft über Grenzen und Notwendigkeiten strafrechtlichen Schutzes für politisch Aktive. Nicht wenige Juristen und Politiker fordern, das Gesetz so umzubauen, dass differenzierter zwischen ehrenamtlicher und hauptberuflicher Tätigkeit unterschieden wird – was der Vorschlag von Oppelt & Co. aufgreift. Die politische Entscheidung darüber steht aber noch aus: Es bleibt beim Streit, wie weit der Schutz der politischen Elite eigentlich gehen darf und soll.

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