Die CDU/CSU unterstützt die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen, da Opfer häufig erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten bereit sind, Anzeige zu erstatten – ein psychologischer Mechanismus, der von der gesellschaftlichen und politischen Debatte zunehmend anerkannt wird. Indes äußert Günter Krings Zweifel an einer 'Nur-Ja-heißt-Ja'-Neuregelung des Sexualstrafrechts, weil diese aus seiner Sicht kaum zur Verbesserung der Strafverfolgung beiträgt – die Herausforderung bleibt vielmehr die Beweissituation, da die meisten Taten ohne Zeugen stattfinden. In mehreren aktuellen Artikeln wird berichtet, dass ähnliche Reformdiskussionen auch in anderen europäischen Ländern laufen, häufig eingebettet in breiten gesellschaftlichen Debatten zu Opferschutz, Prävention und der Rolle von Polizei und Justiz. Zudem weist die aktuelle Forschung darauf hin, dass Trauma-bedingte Verzögerungen im Anzeigeverhalten historisch unterschätzt wurden: Viele Betroffene benötigen intensive therapeutische Unterstützung, bevor sie den Behörden vertrauen können. Eine Reform der Verjährungsfristen kann zwar Hürden abbauen, ist aber nur ein Puzzlestück in einer dringend notwendigen vielschichtigen Strategie gegen sexuelle Gewalt.
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