Union will längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigungen – Skepsis gegenüber 'Nur-Ja-heißt-Ja'

Die CDU/CSU-Fraktion signalisiert Unterstützung für die Initiative von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), die Verjährungsfristen für Vergewaltigungsdelikte auszudehnen. Fraktionsvize Günter Krings betont, dass viele Überlebende jahrelang nicht in der Lage sind, Anzeige zu erstatten – Kritisch sieht er jedoch die geplanten Änderungen am Sexualstrafrecht.

heute 13:07 Uhr | 3 mal gelesen

Wer eine Vergewaltigung erfahren hat, braucht oft eine sehr lange Zeit, manchmal sind es sogar Jahrzehnte, bis das Trauma verarbeitet ist und die Kraft gefunden wird, Schritte vor Gericht zu gehen. Das ist kein Zeichen von Schwäche, sondern liegt schlicht daran, wie schwere seelische Verletzungen funktionieren. Eine länger bemessene Verjährungsfrist könnte daher für Betroffene ein echter Lichtblick sein. Zugleich wirft der CDU-Politiker Günter Krings einen Schatten auf die angedachte 'Nur-Ja-heißt-Ja'-Reform, mit der Justizministerin Hubig das Sexualstrafrecht weiter verschärfen möchte. Er sieht darin wenig praktischen Nutzen: Die Erwartungen an eine höhere Aufklärungsquote seien unrealistisch, da die meisten Sexualdelikte im Verborgenen geschehen – fast immer ohne Zeugen. Dabei spielt es aus seiner Sicht auch keine Rolle, ob der Fokus auf explizitem 'Nein' oder notwendiger Zustimmung ('Nur-Ja-heißt-Ja') liegt. An der oft schwierigen Beweislage und den Grenzen der Ermittlungsarbeit ändert das seiner Ansicht nach wenig. Trotzdem hält er an der Notwendigkeit fest, Sexualverbrechen hart zu bestrafen und konsequent zu verfolgen.

Die CDU/CSU unterstützt die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen, da Opfer häufig erst nach Jahren oder gar Jahrzehnten bereit sind, Anzeige zu erstatten – ein psychologischer Mechanismus, der von der gesellschaftlichen und politischen Debatte zunehmend anerkannt wird. Indes äußert Günter Krings Zweifel an einer 'Nur-Ja-heißt-Ja'-Neuregelung des Sexualstrafrechts, weil diese aus seiner Sicht kaum zur Verbesserung der Strafverfolgung beiträgt – die Herausforderung bleibt vielmehr die Beweissituation, da die meisten Taten ohne Zeugen stattfinden. In mehreren aktuellen Artikeln wird berichtet, dass ähnliche Reformdiskussionen auch in anderen europäischen Ländern laufen, häufig eingebettet in breiten gesellschaftlichen Debatten zu Opferschutz, Prävention und der Rolle von Polizei und Justiz. Zudem weist die aktuelle Forschung darauf hin, dass Trauma-bedingte Verzögerungen im Anzeigeverhalten historisch unterschätzt wurden: Viele Betroffene benötigen intensive therapeutische Unterstützung, bevor sie den Behörden vertrauen können. Eine Reform der Verjährungsfristen kann zwar Hürden abbauen, ist aber nur ein Puzzlestück in einer dringend notwendigen vielschichtigen Strategie gegen sexuelle Gewalt.

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