Was wurde nicht alles versucht: Sektenfilter auf dem Arbeitsmarkt, schwarze Listen, Ausschluss aus Projekten. Die Rechtfertigung dafür blieb ausgerechnet das, was nie wirklich auftauchte – der belastbare Beweis einer systemgefährdenden Bedrohung. Eine Farce, die man mit etwas Sarkasmus vielleicht als bürokratische Geisterjagd bezeichnen könnte.
Schon 1997, also praktisch mit Beginn der Überwachungsmaßnahmen, meldete zum Beispiel das Human Rights Centre in Essex Zweifel an: Benutze Deutschland seinen Demokratiebegriff nicht viel zu häufig, um abweichende Religionspraxis zu pathologisieren? Jedenfalls gab es internationale Beobachter, die darin ein Klima religiöser Ausgrenzung und institutionalisierte Diskriminierung erkannten, vor allem gegenüber Scientology.
Die Kritik wurde deutlicher: Das US-Außenministerium stellte fest, dass Menschen in Deutschland „offensichtlich diskriminiert“ würden, wenn sie der falschen Weltanschauung anhingen. Und, was wie ein peinliches Detail klingt: Trotz aller Überwachung, trotz jahrelanger Verdächtigungsrhetorik fand sich keine juristisch nennenswerte Sicherheitsbedrohung durch Scientology.
Auch bei der OSZE war regelmäßiger Unmut zu spüren. Bedenklich seien insbesondere die Sektenfilter, mit denen man Bürger:innen faktisch erpressen konnte, ihre religiöse Überzeugung wie ein Makel abzulegen, um überhaupt Zugang zu Jobs, Verträgen oder Förderungen zu erhalten. 2019 stellten UN-Sonderberichterstatter fest, dass diese Praxis einem Berufsverbot für Scientolog:innen gleichkäme – ein klarer Verstoß gegen das Recht auf Religionsfreiheit.
Die Ironie sticht: Selbst die deutschen Gerichte traten immer wieder auf die Bremse. Ein Berliner Gericht verbot verdeckte Ermittler gegen Scientology – mangels Anhaltspunkten. In Bayern wurde der berühmte „Sektenfilter“ nach einer kuriosen Klage zurückgenommen: Es ging nicht um Terrorismus, nicht um Staatsgefährdung, nein – es ging um eine Frau, die wegen ihres (nicht vorhandenen) Bekenntnisses zu Scientology keinen Umweltzuschuss für ein E-Bike bekam. Was für ein Spiegelbild einer Bürokratie, die zur Furie gegen ein eigentlich banales Anliegen wurde.
Nicht zuletzt liegt das Drama in den Folgen: Stigmatisierung von Familien, Ausgrenzung von Kindern, Berufsverbote für Teilnehmende religiöser Minderheiten – alles im Namen eines demokratischen Abwehrkampfes, dessen eigentliche Grundlage nirgendwo gefunden wurde. Jetzt, da die Ära der Überwachung offiziell zu Ende geht, bleibt vor allem die Frage: Wieso hielt man so verbissen an scharfen Maßnahmen fest, selbst nachdem überall dokumentiert wurde, dass es keinen Anlass dafür gab? Diese Selbstbefragung wird Deutschland wohl noch eine Weile begleiten.
In Deutschland wurden Scientolog:innen seit den 1990er Jahren systematisch überwacht und diskriminiert, obwohl internationale Organisationen wie die UNO, das US-Außenministerium und zahlreiche Menschenrechtsgruppen wiederholt auf fehlende Beweise und rechtsstaatliche Bedenken hinwiesen. Gerichte belegten mehrfach, dass die Maßnahmen nicht gerechtfertigt waren und es keine sicherheitsrelevanten Gründe für die Einschränkungen gab. Auch nach Einstellung der Überwachung bleiben massive gesellschaftliche und berufliche Schäden für Betroffene bestehen, während Kritiker die mangelnde Bereitschaft Deutschlands zur Fehlerreflexion thematisieren. Laut aktuellen Berichten (u.a. von Zeit Online und Süddeutscher Zeitung) aktualisieren Behörden weiterhin ihre Berichte zu Sekten und sogenannten 'Weltanschauungsproblemen', wobei Kritik am Umgang mit religiösen Minderheiten nicht verstummt. Zudem heizt die Debatte über Religionsfreiheit und staatliche Neutralität aktuell in mehreren Bundesländern die Diskussionen um neue Gesetzesvorhaben weiter an.