Diskussion um Aufenthaltsrecht – Unionspolitiker stellt Schutz für Ukrainer zur Debatte

Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, wirft die Frage auf, wie lange und in welchem Umfang der Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete in Deutschland noch gerechtfertigt ist.

heute 14:00 Uhr | 2 mal gelesen

Das Thema Schutz für Menschen aus der Ukraine wirbelt Staub auf – nicht nur auf politischer Bühne, sondern auch fernab der Talkshows. Günter Krings von der CDU nimmt einen Punkt auf, den viele wohl bislang nur leise gedacht haben: Der pauschale Schutzstatus für Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland – ist der überhaupt noch haltbar? Nach Krings' Einschätzung passt ein Großteil dieser Menschen gar nicht sauber in die klassischen Kategorien des internationalen oder europäischen Flüchtlingsrechts. Kommt letztlich also alles auf eine politische Entscheidung an, wer bleiben darf und wer nicht? Krings regt insbesondere an, bei Männern im sogenannten wehrfähigen Alter genauer hinzuschauen. Ihnen einen automatischen Aufenthaltstitel zu gewähren, sieht er kritisch – immerhin könnte es die Verteidigungsfähigkeit der Ukraine beeinträchtigen. Aktuell gibt es den Pauschalschutz durch die Massenzustrom-Richtlinie auf EU-Ebene, die besonders schnell aktiviert wurde zu Beginn des russischen Angriffskriegs. Auch Stimmen von Juristen wie Peter M. Huber, früher am Bundesverfassungsgericht, und der Konstanzer Asylrechtsexperte Daniel Thym spiegeln Skepsis wider. Ohne die spezielle EU-Regelung müssten Ukrainer den normalen Asylweg gehen und würden dann kaum noch pauschal angenommen. Interessanterweise plant die EU-Kommission laut jüngstem Vorschlag, die Regelung nochmals zu verlängern, will aber, auf Wunsch der Ukraine, Männern zwischen 23 und 60 Jahren den Schutz verwehren – wegen der dortigen Ausreisesperre für Wehrpflichtige. In Deutschland leben aktuell rund 1,3 Millionen Ukrainer, unter ihnen über 350.000 Männer zwischen 18 und 63 Jahren. Die Umsetzung dieser neuen Pläne dürfte nicht reibungslos verlaufen: Mehr Menschen wären ohne legalen Status hier, Abschiebungen könnten steigen. Bundespolizei-Gewerkschafter Ostermann sieht dabei durchaus praktische Hürden, etwa durch die oft von den Bundesländern verursachte Abschiebepraxis, meint aber, dass Rückführungen in die Ukraine weniger kompliziert seien als beispielsweise nach Syrien oder Afghanistan – vor allem, weil die Identitätslage der Betroffenen meist geklärt ist.

Die Diskussion um Bleiberechte für Ukrainerinnen und Ukrainer bekommt durch Äußerungen aus der CDU und von Rechtsexperten neue Nahrung. Aktuell steht eine geplante Verlängerung des EU-Pauschalschutzes bis 2027 im Raum, allerdings sollen wehrpflichtige Männer davon künftig ausgenommen werden, auch auf Druck der ukrainischen Regierung selbst. Recherchen zeigen, dass die Asyldebatte europaweit immer hitziger wird, weil viele Länder eine Überforderung ihrer Sozialsysteme befürchten und politische Kräfte stärker auf Begrenzung achten. In Medienberichten der letzten Tage wurden außerdem Stimmen ukrainischer Geflüchteter zitiert, die in Unsicherheit über ihre Zukunft in Deutschland leben; zugleich wächst die Sorge, dass eine Rückkehrpflicht für einige zur Einberufung in den Krieg führen könnte. Laut aktuellen Analysen wird es für die Politik in Deutschland nicht einfach sein, eine Balance zwischen humanitärem Schutz und den strategischen Interessen beider Länder zu finden. Insgesamt bleibt die Lage hochdynamisch, auch weil nationalistischer Druck und realpolitischer Pragmatismus aufeinanderprallen.

Schlagwort aus diesem Artikel