Dobrindt bleibt bei Beobachtung der AfD trotz aktuellen Gerichtsbeschlusses

Trotz des jüngsten Urteils des Kölner Verwaltungsgerichts hält Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) weiter an der Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz fest. Laut Dobrindt sei die Partei, auch wenn sie nicht vollständig als rechtsextrem gelte, weiterhin ein Fall für die Beobachtung.

heute 13:03 Uhr | 5 mal gelesen

Man könnte erst einmal meinen, da ist jetzt Ruhe, aber ganz so einfach ist es eben nicht – ein klassischer Fall von "Eindeutig uneindeutig". Das Gericht hat zwar klargestellt, dass sich innerhalb der AfD durchaus Bestrebungen finden lassen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Ehrlicherweise klingt das, wie das berühmte 'Ja, aber...' aus politischen Talkshows. Insgesamt – so sieht es zumindest Dobrindt – prägt das allein jedoch (noch) nicht die gesamte Partei. Das ist für ihn der springende Punkt: Die AfD bleibt also nach wie vor ein Beobachtungsfall. Ein Hauptsachverfahren steht sowieso noch bevor, und dort wird das Thema mit der nötigen Gründlichkeit weiter diskutiert werden (oder, um es menschlich zu sagen: Das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen). Veränderungen hinsichtlich des Vorgehens der einzelnen Bundesländer? Sieht Dobrindt (vorerst) keine. Er plädiert ja ausdrücklich, erst einmal in Ruhe zu analysieren, bevor schnelle Schlüsse gezogen werden. Und das wiederum lässt tief blicken in die vorsichtig-pragmatische Herangehensweise unseres Verfassungsschutzes.

Nach dem Kölner Beschluss bleibt die AfD zwar Beobachtungsfall, wird aber nicht pauschal als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dobrindt stellt klar, es gehe um differenzierte Betrachtung: Problematische Teilbereiche der Partei stünden unter Verdacht, aber die Gesamtpartei sei – jedenfalls bislang – nicht eindeutig rechtsextremistisch geprägt. Interessanterweise spiegeln Medien und Politik aktuell eine Mischung aus Vorsicht, abwartender Analyse und einer gewissen Nervosität darüber, wie eindeutig Gerichte klare Kante zeigen (oder eben nicht). Aktuelle Berichterstattung lenkt auch den Fokus auf die Diskussion um den Umgang mit der AfD und ihre Rolle im politischen Raum, nicht zuletzt da sie in den letzten Umfragen weiterhin deutlich zweistellig liegt. Während der Verfassungsschutz vorerst weiter beobachtet und keine unmittelbaren Folgen für Länderverbände sieht, verschärft die Debatte über politische und rechtliche Umgangsformen die ohnehin aufgeheizte Atmosphäre. Hinzu kommt, dass der politische Druck auf Instrumente wie den Verfassungsschutz wächst, möglichst transparent, aber auch glaubwürdig in diesen sensiblen Fragen zu handeln.

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