Nach dem Kölner Beschluss bleibt die AfD zwar Beobachtungsfall, wird aber nicht pauschal als gesichert rechtsextrem eingestuft. Dobrindt stellt klar, es gehe um differenzierte Betrachtung: Problematische Teilbereiche der Partei stünden unter Verdacht, aber die Gesamtpartei sei – jedenfalls bislang – nicht eindeutig rechtsextremistisch geprägt. Interessanterweise spiegeln Medien und Politik aktuell eine Mischung aus Vorsicht, abwartender Analyse und einer gewissen Nervosität darüber, wie eindeutig Gerichte klare Kante zeigen (oder eben nicht). Aktuelle Berichterstattung lenkt auch den Fokus auf die Diskussion um den Umgang mit der AfD und ihre Rolle im politischen Raum, nicht zuletzt da sie in den letzten Umfragen weiterhin deutlich zweistellig liegt. Während der Verfassungsschutz vorerst weiter beobachtet und keine unmittelbaren Folgen für Länderverbände sieht, verschärft die Debatte über politische und rechtliche Umgangsformen die ohnehin aufgeheizte Atmosphäre. Hinzu kommt, dass der politische Druck auf Instrumente wie den Verfassungsschutz wächst, möglichst transparent, aber auch glaubwürdig in diesen sensiblen Fragen zu handeln.