Was passiert eigentlich, wenn ein Schutzgebiet eigentlich gar nicht schützt? Genau das erleben wir auf der legendären Doggerbank: Die größte Sandbank der Nordsee ist offiziell als Meeresschutzgebiet anerkannt, und trotzdem ziehen dort noch immer schwere Schleppnetze ihre Bahnen – tagtäglich, fast ungestört. Große Netze, gespickt mit Metall, fräsen durch den Meeresboden, greifen nach Sandaalen, Schollen oder auch allem, was sonst den Fehler macht, im Sand zu verweilen. Nicht selten klingen solche Schilderungen nach Übertreibung, aber wer einmal die Trümmerfelder am Meeresgrund gesehen hat, ahnt, was hier gemeint ist.
Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Laut BUND werden auf der deutschen Doggerbank Jahr für Jahr weite Flächen durch die Grundschleppnetzfischerei durchpflügt. Während der Schutz im offiziellen Sinne schon seit 2017 besteht, bleibt er praktisch wirkungslos – BUND und über 72.000 Bürger:innen fordern darum jetzt Konsequenzen: Ein klares Verbot dieser Fischerei in Deutschlands Teil des Schutzgebiets. Die Bundesregierung steht daher unter Druck, besonders das zuständige Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Ich muss gestehen, beim Thema Fischerei schwanke ich immer zwischen Verständnis für traditionelle Berufe und dem Wunsch, die Meere nicht völlig zu verheizen. Gerade die Doggerbank ist ökologisch ein Trumpf: Viel Produktion von Algen, sattes Nahrungsangebot, Wale auf der Durchreise, Seehunde und Schweinswale, sogar Riesenhaie oder Delfine. Die Region ist quasi wie ein Unterwasser-Treffpunkt für seltene Gäste – doch wenn wir so weitermachen, bleibt davon in ein paar Jahren vielleicht nur gute Erinnerung und ein Eintrag in der Wikipedia.
Übrigens: Großbritannien hat zumindest für seinen Teil schon durchgegriffen und Grundschleppnetze verbannt. Für Deutschland, die Niederlande oder Dänemark besteht „Schutz“ weiterhin oft nur auf dem Papier.
Rechtlich brisant ist auch: Die Bundesregierung nimmt es offenbar nicht so genau mit europäischen Naturschutzregeln, wenn sie regelmäßig Fischerei in einem Schutzgebiet erlaubt, ohne sorgfältig zu prüfen, ob dies mit der Bewahrung des Gebiets überhaupt vereinbar ist. In anderen Ländern wie Spanien, Frankreich, Schweden und Italien gibt’s ständigen Streit mit Umweltverbänden vor Gericht. Der BUND zieht nun auch bei uns vor die Justiz.
Was bleibt? Ein gewisser Fatalismus – und die Hoffnung, dass Mitmachen (ob mit Unterschrift, Engagement oder kluger Wahl) doch am Ende etwas dreht. Denn mal ehrlich: Wenn wir schon Schutzgebieten keinen echten Schutz zugestehen, was ist unser Versprechen auf Artenvielfalt und Klimaschutz dann noch wert? Manchmal fragt man sich: Was nützt der schönste Name, wenn hinter dem Schild eigentlich keiner mehr steht.
Die Doggerbank, Nordsees größte Sandbank, gilt seit 2017 als Schutzgebiet – doch Grundschleppnetzfischerei bedroht auch weiterhin konsequent Flora und Fauna dieses einmaligen Lebensraums. Artenschutz und Klimastabilisierung sind die entscheidenden Argumente, warum laut BUND und zehntausenden Unterstützer:innen ein Verbot der Schleppnetzfischerei überfällig ist. Aktuelle Recherchen zeigen: Während Großbritannien längst durchgegriffen und auf seinem Gebiet Verbote erlassen hat, hinken Deutschland und andere Anrainerstaaten hinterher. Die Debatte ist längst europäisch – in mehreren Ländern laufen Klagen von Umweltorganisationen gegen die nicht durchgesetzten Schutzregelungen. Laut jüngster Meldung der Deutschen Welle gibt es zunehmenden Druck aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das Meer konsequenter vor Überfischung und Bodenzerstörung zu schützen, denn die dauerhafte Störung der Sedimente und Lebensräume gefährdet selbst langlebige Arten und behindert die Rückkehr von Schweinswalen, Seegras und vielen Wirbellosen. Die Süddeutsche Zeitung betont, dass das EU-Ziel, 30 Prozent der Meeresflächen unter Schutz zu stellen, bislang in bisher nur sehr eingeschränktem Ausmaß umgesetzt wurde und es ein europaweites Ringen um konkrete Regelungen und Kontrollen gibt.