DrAnsay zur neuen Cannabis-Gesetzgebung: Patientenversorgung darf nicht zu kurz kommen

Berlin – Im Gesundheitsausschuss des Bundestags wurde heute heftig über geplante Änderungen am Medizinal-Cannabisgesetz diskutiert. Im Fokus standen dabei strengere Verordnungsauflagen für Cannabisblüten, Einschränkungen für Telemedizin und Änderungen beim Versand. DrAnsay mahnt eindringlich, die praktische Versorgungslage der Patient:innen nicht aus dem Blick zu verlieren.

heute 08:47 Uhr | 3 mal gelesen

Es ist immer wieder das Gleiche: Politische Debatten drehen sich oft um die großen, schlagzeilenträchtigen Risiken – und vergessen dabei die vielen Betroffenen, die mitten im System einfach untergehen. DrAnsay, ein Unternehmen mit mehrjähriger Erfahrung im digitalen Gesundheitswesen, bringt es in seinen Wortmeldungen auf den Punkt: Es genügt nicht, Cannabis-Rezepte strenger zu kontrollieren, solange die Versorgung echter Patient:innen auf der Strecke bleibt. So sei eine „evidenzbasierte“ Gesetzesänderung angekündigt worden – tatsächlich aber, betont Dr. jur. Can Ansay, schränke der vorliegende Entwurf bewährte Versorgungswege ein, ohne deren Wirksamkeit oder Notwendigkeit ausreichend zu prüfen. Vor allem kommt dies nicht von ungefähr: Bereits jetzt kämpfen viele Menschen um ärztliche Begleitung bei cannabinoidbasierten Therapien. Der Deutsche Hanfverband etwa schilderte klar, dass Patient:innen teils Dutzende Praxen durchtelefonieren müssen, um überhaupt gehört zu werden. Das klingt nicht nur erschöpfend, das ist es tatsächlich. In regulären Praxen fehlt oft die Zeit, das spezifische medizinische Wissen oder schlicht die Offenheit für Medizinalcannabis, sodass Patient:innen von einer Ansprechperson zur nächsten geschoben werden. Darunter leiden nicht nur Menschen mit chronischen Krankheiten, sondern auch solche, die etwa kurzfristig oder im Zusammenhang mit besonderen Lebenslagen Cannabis als ärztlich verordnetes Medikament benötigen. Was, wenn steigende Zugangshürden – wie sie derzeit diskutiert werden – dazu führen, dass Patient:innen wieder auf unsichere, nicht kontrollierte „Quellen“ zurückgreifen müssen? Über diesen möglichen Nebeneffekt wird in der Politik kaum gesprochen, obwohl die Zahlen zeigen: Der Jugendschutz scheint, zumindest laut aktuellen Daten, kein Argument für zusätzliche Restriktionen mehr zu liefern. So sei der Cannabiskonsum unter Jugendlichen zuletzt sogar rückläufig gewesen. Und auch die pauschale Behauptung fehlender medizinischer Evidenz steht laut DrAnsay auf wackeligen Füßen: International gibt es belastbare Studien, und auch in Deutschland ist Dronabinol längst anerkannt. Dennoch bleibt der Grundsatz: Die Versorgung muss gesichert, Missbrauch aber klar verhindert werden. Qualität vor pauschalen Verboten – so ließe sich DrAnsays Haltung zusammenfassen. Dazu brauche es vor allem zuverlässige Kriterien: Anamnese, umfassende Aufklärung, saubere Dokumentation und regelmäßige Verlaufskontrollen, außerdem klare Anforderungen an die Qualifikation der Ärzt:innen im Umgang mit Cannabinoid-Medizin. Telemedizin könne Versorgungslücken schließen, müsse aber von „schwarzen Schafen“ klar abgegrenzt werden. Das Unternehmen will jedenfalls, dass digitale Angebote nicht pauschal eingeschränkt werden – im Gegenteil: Seriöse Telemedizin biete vielen Patient:innen überhaupt erst einen Zugang, der vor Ort nicht existiert. Übrigens, DrAnsay selbst positioniert sich seit Jahren als Vorreiter digitaler Medizin in Deutschland, betreut mittlerweile mehr als eine Million Patient:innen und setzt auf modernste, datenschutzkonforme Lösungen. Die Angebotspalette reicht von Krankenscheinen über Cannabismedizin bis hin zu digitalen Rezepten und Support bei Gewichtsproblemen. Wandel im Gesundheitswesen – das klingt groß. Aber manchmal fängt er beim ganz Alltäglichen an.

Durch die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist noch einmal deutlich geworden, wie angespannt die aktuelle Situation der medizinischen Cannabisversorgung ist – viele finden schlichtweg keinen Arzt, der sie behandelt. Die geplanten gesetzlichen Verschärfungen berücksichtigen bislang zu wenig, dass mit mehr Bürokratie oder generellen Beschränkungen echte Versorgungslücken größer werden könnten. Ein risikobasierter Qualitätsrahmen, wie von DrAnsay gefordert, dürfte dazu beitragen, zwischen Missbrauchsprävention und dem Recht auf Behandlung ernsthaft erkrankter Menschen pragmatisch und patientenfreundlich abzuwägen. Aktuell ringen viele Akteure zudem um die Rolle der Telemedizin: Während einige Politiker:innen striktere Regeln und sogar Verbote von Cannabis-Versandapotheken und onlinebasierten Sprechstunden verlangen, verweisen Patientengruppen und medizinische Dienstleister darauf, dass gerade diese Angebote den Zugang überhaupt erst ermöglichen – etwa in ländlichen Regionen. Laut jüngsten Berichterstattungen (siehe Tagesschau, Spiegel, Zeit) wächst die Sorge, dass ein zu harter Rechtsrahmen am Patientenalltag vorbei reglementiert. Interessanterweise warnen auch Sucht- und Präventionsexperten vor einer Verschärfung, die Patient:innen wieder in den illegalen Markt zurückdrängen könnte (Quelle: www.tagesschau.de). Der Diskurs um evidenzbasierte Politik ist außerdem erneut entfacht, da unabhängige Gutachten darauf hinweisen, dass die beabsichtigten Einschränkungen bisher wenig belegbar sind. DrAnsay und andere Telemedizin-Anbieter fordern daher sachgerechte, an der Versorgungsrealität orientierte Anpassungen: Mit verbindlichen Qualitätsvorgaben, besseren Fortbildungen für verschreibende Ärzt:innen und klarer Unterscheidung zwischen zuverlässigen und unseriösen Leistungen. Nicht zuletzt wird darauf hingewiesen, dass auch der Jugendschutz – ein oft angeführtes Argument – nach aktuellen Zahlen weniger problematisch ist als gemeinhin wahrgenommen. Wichtig bleibt: Nur gemeinsam mit den Betroffenen lässt sich ein tragfähiges, gerechtes Modell für den medizinischen Cannabiseinsatz finden.

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