Interessant: Die Mitgliedsländer müssen die geplanten Maßnahmen zwar anmelden, doch gibt es jetzt die moderate Möglichkeit bis zu 70 Prozent der exzessiven Zusatzkosten abzufedern. Teilweise reicht sogar eine pauschale Grundlage, ohne dass jede Kilowattstunde akribisch nachgewiesen werden muss. Damit können zum Beispiel energieintensive Firmen noch mehr Unterstützung beim Strompreis erhalten – und zwar bis zu 70 Prozent der Mehrkosten, ohne gleich in teure Umwelttechnik investieren zu müssen. Die Kommission schaut sich zudem Sondermaßnahmen individuell an, solange sie zeitlich begrenzt bleiben. Nicht zuletzt reagiert man damit auch auf Forderungen aus dem Europäischen Rat, der konkrete Handlungen gefordert hatte, um die Preisausschläge auf den Energiemärkten etwas einzudämmen.
Die EU-Kommission hat das Beihilferecht gelockert, um Unternehmen flexiblere und höhere Strompreisstützen während der aktuellen Energiepreiskrise zu ermöglichen. Gerade energieintensive Branchen sollen von den höheren Beihilfeintensitäten profitieren, ohne unmittelbar zusätzliche Umweltauflagen zu erfüllen. Neu ist auch, dass die Mitgliedstaaten Zahlungen unkomplizierter und pauschal gewährleisten können, wodurch die Unternehmen schneller finanzielle Hilfe erhalten. Ergänzend dazu wurde diese Woche in unterschiedlichen Medien gemeldet, dass auch in Deutschland die Diskussion um einen dauerhaften Industriestrompreis neu entfacht ist, wobei die Bundesregierung bisher zögert, einen festen „Brückenstrompreis“ einzuführen – teils aus Haushaltssorgen, teils aus Angst vor EU-regularischen Hürden. Laut 'Süddeutsche Zeitung' erwägt Wirtschaftsminister Habeck zudem einen Mix aus gezielten Einmalzahlungen und längerfristigen Stützmechanismen. Laut EU-Vertretern bleibt aber klar: Jegliche Hilfsrahmen haben ein Verfallsdatum, da dauerhafte Subventionen nicht mit einem freien Markt vereinbar seien.