Frei fordert Einkommensdeckel beim Unterhaltsvorschuss

CDU-Politiker Thorsten Frei drängt darauf, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch Alleinerziehenden mit niedrigerem Einkommen zu gewähren.

heute 12:59 Uhr | 1 mal gelesen

Thorsten Frei, Kanzleramtschef der CDU, will eine klare Einkommensgrenze für den Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden einziehen. Wer mehr als etwa 4.500 bis 5.000 Euro brutto im Monat verdient, soll künftig keinen Anspruch mehr darauf haben, dass der Staat in Vorleistung für nicht gezahlten Unterhalt eintritt, so Frei im Gespräch mit 'Stimme am Morgen' bei Welt TV. "Das ist eine ganz klassische Sozialleistung. Und die Frage ist doch: Wo hört Bedürftigkeit auf?", sinniert Frei und stellt weiter in den Raum, dass Menschen mit höherem Verdienst die Ausfälle des Partners nicht auf die Allgemeinheit abwälzen sollten. Über die exakte Schwelle müsse zwar noch diskutiert werden, ein Rahmen sei aber bereits grob abgesteckt. Dass eine Streichung beim Vorschuss für ältere Jugendliche auf Widerstand stößt, insbesondere bei der SPD, wischt Frei beiseite – laut ihm würden andere Sozialleistungen greifen. Zudem argumentiert er mit explodierenden Kosten: In den letzten acht Jahren hätten sich die Ausgaben für den Vorschuss vervierfacht, was Kommunen zunehmend in die Bredouille bringe. Jetzt müsse man gegensteuern – auch wenn das Thema emotional aufgeladen ist. Nebenbei: Zwar können Behörden den Vorschuss von säumigen Eltern per Regress einfordern, aber in der Realität bleibt der Staat oft auf den Summen sitzen.

Die Debatte um die Einführung einer Gehaltsgrenze beim Unterhaltsvorschuss hat insbesondere alleinerziehende Eltern und Sozialverbände aufgeschreckt. Während Thorsten Frei auf fiskalische Zwänge und die Notwendigkeit zielgerichteter Sozialpolitik verweist, warnen Kritiker vor weiteren Benachteiligungen für Kinder aus Ein-Eltern-Haushalten. Neuere Zahlen zeigen, dass trotz bestehender Regressmöglichkeiten Kommunen meistens auf den Vorschusskosten sitzen bleiben – etwa 90 % der Summen werden nicht zurückgezahlt. Darüber hinaus berichten Medien und Soziale Organisationen, dass sich die Armutsgefahr für Kinder von Alleinerziehenden gerade dann erhöht, wenn staatliche Hilfen eingeschränkt werden. Die geplante Gesetzesänderung stünde auch im Kontext einer allgemeinen Diskussion um Sozialstaatsreformen und den demografischen Wandel, der staatliche Sozialbudgets ohnehin stark beansprucht.

Schlagwort aus diesem Artikel