Gelassenheit bei AfD nach Kölner Gerichtsentscheidung

Bernd Baumann, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im Bundestag, gibt sich kaum überrascht vom Urteil des Verwaltungsgerichts Köln: Bis zur endgültigen Klärung des Hauptverfahrens darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als 'gesichert rechtsextremistisch' einstufen oder so behandeln – eine Einschätzung, die Baumann laut dem Fernsehsender 'Welt' ohnehin erwartet hatte.

26.02.26 21:13 Uhr | 14 mal gelesen

"Dieses ganze Gerede von Verfassungsfeindlichkeit ist doch letztlich hanebüchen. Viele unserer Positionen hatten CDU-Politiker damals selbst vertreten, als sie noch nicht die Orientierung verloren hatten. Die Themen, die ihnen jetzt als Brandmauer dienen – etwa die Zurückweisung von Migration an der Grenze oder die Frage, wer deutscher Staatsbürger wird – hat die CDU eins zu eins übernommen", so Baumann. Kurz darauf fügte er an: "Im Grunde ist das eine Schreckkulisse der alten Parteien, die mittlerweile einfach nicht mehr gewählt werden. Nun wurde das immerhin nochmal deutlich gemacht." Das Verwaltungsgericht Köln hält weiterhin Anzeichen dafür für gegeben, dass es in der AfD Strömungen gibt, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen. Allerdings reiche das – nach aktuellem Stand – eben nicht aus, um das Gesamtbild der Partei als verfassungsfeindlich zu qualifizieren. Die Richter glauben weiterhin, dass ein deutlicher Verdacht bestehe und benennen explizit, dass die AfD teils Forderungen erhebt, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes im Zweifel nicht zusammengehen. Für die AfD läuft das alles unter vorläufiger Entlastung, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, denn es kann Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren selbst zieht sich ohnehin noch hin.

Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts, das die AfD zumindest vorläufig nicht als sicher rechtsextremistisch eingeordnet sehen will, hat eine Vielzahl politischer und juristischer Debatten entfacht. Während die AfD die Deutungshoheit beansprucht und sich bestätigt sieht, äußern sich Verfassungsschützer und viele Politiker anderer Parteien kritisch bis skeptisch, da sie weiterhin auf dem Standpunkt stehen, dass gefährliche Tendenzen innerhalb der Partei zu beobachten seien. Andererseits bleiben juristische Hürden bei der Einordnung politischer Parteien in Bezug auf Extremismus hoch, was nicht zuletzt den Hintergrund bildet, warum das Hauptsacheverfahren sich weiter hinzieht. Aktuelle Medienberichte greifen zudem auf, dass die AfD aktuell weiter an Umfragewerten gewinnt und dies das politische Klima polarisiert. Bei der Recherche zeigte sich, dass die Bundesregierung und die Innenministerkonferenz die Entwicklung aufmerksam verfolgen und auch rechtliche Schritte gegen Einzelfälle in der Partei diskutieren. Die Meinungen in der Bevölkerung sowie in Kommentaren der Leitmedien sind entsprechend gespalten, die einen sprechen von einer politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, die anderen vom nötigen Schutz der Demokratie. Insgesamt herrscht also gespannte Aufmerksamkeit, wie der weitere juristische und gesellschaftliche Umgang mit der AfD sich gestalten wird.

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