Geplante IP-Adressenspeicherung: Kabinett berät über neue Überwachungsrechte

Das Bundeskabinett diskutiert heute einen brisanten Gesetzentwurf zur Einführung der Speicherung von IP-Adressen und zur Ausweitung der Befugnisse bei der digitalen Strafverfolgung. Wie aus Medienberichten hervorgeht, sollen Provider verpflichtet werden, die digitalen Identifikationsnummern ihrer Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten vorzuhalten.

heute 07:02 Uhr | 3 mal gelesen

Die Bundesregierung versucht mit dieser Initiative, die Strafverfolgung in der digitalen Welt zu erleichtern. Ziel ist es, Tatverdächtige im Netz besser dingfest zu machen und digitale Spuren nicht ins Leere laufen zu lassen. Innenminister Alexander Dobrindt brachte es auf den Punkt: Die scheinbare Unsichtbarkeit im Internet sei von Kriminellen gnadenlos ausgenutzt worden – von schwerwiegenden Straftaten wie Kindesmissbrauch und Betrug bis hin zu terroristischen Aktivitäten. Durch die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen, so der Minister, bekämen Polizei und Justiz ein dringend benötigtes Werkzeug an die Hand. Interessant (und durchaus umstritten) ist zudem, dass die Bundespolizei laut Gesetzentwurf künftig noch weitergehende Möglichkeiten zur Sicherung sogenannter Verkehrsdaten erhalten soll, auch dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung im Einzelfall noch gar nicht erfüllt sind. Die sogenannte "Sicherungsanordnung" öffnet hier eine Tür – manche würden sagen: vielleicht sogar zu weit. Ebenso soll bei besonders schweren Delikten eine Funkzellenabfrage wieder zum Standardwerkzeug der Ermittler werden. Eigentlich ein Schritt nach vorn, mag man meinen. Doch die Frage bleibt: Wie viel Überwachung ist zu viel, ab wann kippt der Vorteil für die Kriminalitätsbekämpfung ins Gegenteil, wenn das Vertrauen der Bürger auf dem Spiel steht? Immerhin, so ein altkluger Gedanke, schützt der beste Schutz nicht vor einem schlechten Bauchgefühl.

Die Regierung will mit dem aktuellen Gesetzentwurf erreichen, dass Provider IP-Adressen ihrer Kundschaft drei Monate lang speichern – mit dem Ziel, Ermittlungen im digitalen Raum zielgerichteter und effizienter zu gestalten. Der Umfang der neuen Regeln ist beträchtlich: Neben der grundsätzlichen Speicherung wird im Entwurf auch an weiteren Hebeln gedreht, etwa der Ausweitung polizeilicher Befugnisse durch "Sicherungsanordnung" und die Wiedereinführung der Funkzellenabfrage bei relevanten Straftaten. Die Debatte darüber ist hoch emotional, mit kritischen Stimmen aus Datenschutzkreisen, Bürgerrechtlern und Teilen der Opposition, die vor einer Aushöhlung der Privatsphäre und einem Überwachungsstaat warnen – zugleich argumentieren Polizei und Innenministerium, dass ohne solche Maßnahmen eine effektive Strafverfolgung im Netz immer mehr zum Glücksspiel gerät. Neuere Berichte heben hervor, dass eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten seit Jahren mit ähnlichen Regelungen experimentieren, oft begleitet von juristischen Auseinandersetzungen um die Vereinbarkeit mit europäischem Datenschutzrecht.

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