Am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf der Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf den Weg gebracht. Besonders Zielgruppe: Menschen, die häusliche Gewalt in schwerwiegender Form erlebt haben – sie sollen künftig nicht nur einfacher, sondern vor allem kostenlos professionelle Begleitung im Prozess erhalten. Neu: Auch der Anwalt oder die Anwältin als Beistand wird zentraler Teil der Unterstützung. Für Minderjährige, Personen mit Behinderungen und – ich finde das wichtig zu betonen – generell besonders schutzbedürftige Gruppen soll der Zugang vergleichsweise unkompliziert werden, teils sogar ganz ohne Beantragung. Hubig unterstrich, dass Partnerschaftsgewalt in Deutschland ein enormes, oft unterschätztes Problem ist: "Das meiste bleibt unsichtbar, 19 von 20 Fällen kommen gar nicht erst vor Gericht!" Diese Maßnahmen stehen im Kontext eines umfassenderen Plans, Gewalt in der Gesellschaft wirksamer zu entgegnen. Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Die oftmals niedrige Bezahlung von Prozessbegleitern führte bislang zu personellen Engpässen und Wartezeiten – mit der neuen Vergütungsregelung hofft die Regierung auf längerfristige Verfügbarkeit und Qualität.
Künftig sollen Opfer von Gewalt – insbesondere bei Partnerschafts- oder häuslicher Gewalt – einen individuelleren und leichteren Zugang zu kostenloser Prozessbegleitung erhalten, inklusive anwaltlicher Unterstützung. Besonders betroffen: Frauen, Kinder und Menschen mit Behinderungen. Nach aktuellen Zahlen werden etwa 90 bis 95 Prozent der Gewalttaten in Partnerschaften nicht angezeigt, was auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Neueste Berichte thematisieren in diesem Zusammenhang den dringenden Handlungsbedarf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen; laut BKA stieg die Zahl der Gewaltopfer im Bereich der Partnerschaftsdelikte im letzten Jahr erneut leicht an. Das Gesetz soll auch dazu beitragen, dass professioneller Beistand und psychosoziale Prozessbegleitung deutschlandweit verfügbar bleiben, indem die Bezahlung angepasst wird.