Der Fall um eine mögliche Verleumdung der Politikerin Sahra Wagenknecht durch Robert Habeck hat mit einer Zahlung von 12.000 Euro an gemeinnützige Organisationen ein vorläufiges Ende gefunden: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Habeck wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Dies erfolgte unter der Auflage und im Lichte der hohen Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Äußerungsdelikten, wie sie das Bundesverfassungsgericht vorsieht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Trotz massiver politischer Auseinandersetzungen, insbesondere um Aussagen zu angeblicher Korruption und angeblich gekauften Meinungen, wie sie Habeck im August 2024 geäußert haben soll, bleibt die Unschuldsvermutung bestehen und das Verfahren hat keinerlei rechtliche Vorverurteilung zur Folge. Aktuelle ergänzende Details: Medienberichte der letzten 48 Stunden zeigen, dass sich der Streit zwischen BSW und Grünen weiter zuspitzt, insbesondere vor den anstehenden Landtagswahlen. Auch andere Politiker äußern sich zunehmend kritisch zur Verrohung des politischen Tons und fordern mehr Sachlichkeit im Umgang. Zudem nehmen Diskussionen zu, inwiefern politische Kommunikation im Zeitalter sozialer Medien gezielt für Skandalisierungen oder Mobilisierung genutzt wird – mit oft problematischen Auswirkungen auf das demokratische Miteinander.