Habeck zahlt nach Verleumdungsvorwurf gegen Wagenknecht 12.000 Euro – Ermittlungen eingestellt

Robert Habeck, einst Wirtschaftsminister und prominenter Grüner, wurde beschuldigt, Sahra Wagenknecht und das BSW verleumdet zu haben. Nach einer Zahlung von insgesamt 12.000 Euro an wohltätige Organisationen ist das Verfahren laut Staatsanwaltschaft Dresden nun eingestellt.

heute 14:19 Uhr | 25 mal gelesen

Manchmal vergisst man ja, dass auch Spitzenpolitiker nicht vor dem Gesetz stehen – oder zumindest nicht immer. Die Dresdner Staatsanwaltschaft ließ am Freitag verlauten: Robert Habeck hat die von ihm geforderte finanzielle Auflage pünktlich und vollständig erledigt. 12.000 Euro gingen an drei gemeinnützige Vereine, dann war das Buch wieder zu. Eine wirkliche Strafe? Oder am Ende doch nur ein Schlussstrich mit moralischem Beigeschmack? Die Ermittler betonten, dass damit kein Schuldeingeständnis verbunden sei – die Unschuldsvermutung gelte uneingeschränkt weiter. Interessant: Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, wurde damit begründet, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit die Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung in solchen Fällen hoch legt; das Bundesverfassungsgericht hat da wohl kräftig mitgemischt. Ach ja, und was genau war passiert? Bei einer Grünen-Veranstaltung im August 2024 hatte Habeck, so der Vorwurf, ziemlich unverblümt behauptet, AfD und BSW seien korrupt, von der Ukraine zu kaufen und hätten sich mit Trollarmeen bewaffnet. Man weiß ja, wie scharf politische Debatten zum Teil geführt werden. Zusammengefasst: Ein teurer Satz – aber zumindest kein Urteil.

Der Fall um eine mögliche Verleumdung der Politikerin Sahra Wagenknecht durch Robert Habeck hat mit einer Zahlung von 12.000 Euro an gemeinnützige Organisationen ein vorläufiges Ende gefunden: Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Habeck wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt. Dies erfolgte unter der Auflage und im Lichte der hohen Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung wegen Äußerungsdelikten, wie sie das Bundesverfassungsgericht vorsieht, insbesondere im Spannungsfeld zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit. Trotz massiver politischer Auseinandersetzungen, insbesondere um Aussagen zu angeblicher Korruption und angeblich gekauften Meinungen, wie sie Habeck im August 2024 geäußert haben soll, bleibt die Unschuldsvermutung bestehen und das Verfahren hat keinerlei rechtliche Vorverurteilung zur Folge. Aktuelle ergänzende Details: Medienberichte der letzten 48 Stunden zeigen, dass sich der Streit zwischen BSW und Grünen weiter zuspitzt, insbesondere vor den anstehenden Landtagswahlen. Auch andere Politiker äußern sich zunehmend kritisch zur Verrohung des politischen Tons und fordern mehr Sachlichkeit im Umgang. Zudem nehmen Diskussionen zu, inwiefern politische Kommunikation im Zeitalter sozialer Medien gezielt für Skandalisierungen oder Mobilisierung genutzt wird – mit oft problematischen Auswirkungen auf das demokratische Miteinander.

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