Manchmal frage ich mich, warum Gesetze so gern in nebligen Begriffen daherkommen. Der Begriff 'professionelle Dritte' ist jedenfalls so ein Fall. Nicole Büsing, Chefin der Landschaftsagentur Plus, bringt es auf den Punkt: Im Alltag geht es nicht um abstrakte Funktionsträger, sondern um ausgewiesene Flächenagenturen mit reichem Erfahrungsschatz – Organisationen, die Flächen bündeln, einschätzen, entwickeln und den langen Atem mitbringen, solche Ausgleichsmaßnahmen über Jahrzehnte zu betreuen. Über Jahre, oft im Verbund mit Stiftungen, haben sich diese Agenturen ein belastbares Netzwerk geschaffen. Das neue Gesetz sollte, wenn es schon auf Beschleunigung zielt, nicht das Rad neu erfinden; pragmatisch wäre vielmehr, jene Strukturen explizit einzubeziehen, die diesen Job längst machen.
Die eigentliche Hebelwirkung liegt in einer nüchternen, aber klaren Zuständigkeit – und der Nutzung vorhandener Angebote. Flächenagenturen sind viel mehr als bloße Vermittler: Sie entwickeln Maßnahmen, führen verschiedene Akteure zusammen und sichern nicht nur Boden, sondern das gute Gewissen vieler Vorhabenträger. Wer Realkompensation flott und rechtssicher umzusetzen gedenkt, sollte versuchen, Umwege und bürokratische Stolpersteine konsequent zu meiden. Laut Büsing braucht es hierzu keine nebulösen Begriffsarrangements, sondern deutliche Einbindung bereits erfahrener Akteure. Erst so kann der Schutz von Böden, Mooren oder Wasserräumen aus der zweiten Reihe direkt ins Zentrum der Planung rücken.
Die politische Botschaft ist eindeutig: Natürliche Infrastruktur ist nicht einfach ein modisches Beiwerk, sondern Fundament für zukünftige Entwicklung. Klar zu benennende Flächenagenturen könnten die Sicherung, Entwicklung und Betreuung von Ausgleichsmaßnahmen glaubwürdig und zuverlässig garantieren – im eigenen Namen, mit Gesicht und Verantwortung. Wer an Details interessiert ist, findet weitere Informationen direkt bei der Landschaftsagentur Plus, deren Leute auch für Interviews offenstehen.
Nach langer Diskussion um das neue Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur fordern Experten aus der Landschaftsplanung zunehmend, den Begriff 'professionelle Dritte' im aktuellen Gesetzgebungsverfahren rechtssicher zu fassen. Ein breites Bündnis aus etablierten Flächenagenturen argumentiert, dass nur ausgewiesene, dauerhaft strukturierte Organisationen die Komplexität und Langfristigkeit von Ausgleichsmaßnahmen ausreichend stemmen können – etwa beim Flächenmanagement oder der ökologischen Nachsorge. Viele Medienberichte betonen, dass sich mit der Einbindung existierender Akteur*innen jahrelange Praxis und Vertrauensverhältnisse nutzen ließen und zusätzliche Bürokratie vermieden würde. Neuere politische Stimmen aus dem Umweltbereich ergänzen, dass Naturschutzorganisationen und Stiftungen unter steigenden Dokumentations- und Kontrollaufgaben leiden, was für größere Projekte zunehmend problematisch wird. Weiterhin wird von mehreren Seiten der Wunsch artikuliert, eine zentrale bundesweite Datenbank für Flächenagenturen und Kompensationsflächen einzurichten, um suchende Vorhabenträger und Anbieter schneller zusammenzubringen. Der aktuelle parlamentarische Prozess wird von Interessenvertretungen aufmerksam begleitet; eine entscheidende Anhörung dazu ist in den nächsten Tagen angesetzt.