Eines steht fest: Der strafrechtliche Schutz für Frauen ist in Deutschland nach wie vor ausbaufähig. Zu viele Frauen sterben, einfach weil sie Frauen sind – ein untragbarer Umstand, der den politischen Kragen längst gesprengt hat. Martin Plum, im Rechtsausschuss für die Union zuständig, sprach in der SZ mit einer Dringlichkeit, die schwer zu überhören ist: Wir dürfen solche Morde nicht mehr im diffusen Nebel des Strafrechts versanden lassen. Auffällig ist, dass 2024 bereits über 300 Frauen und Mädchen gewaltsam ums Leben kamen, die meisten – wenig überraschend, aber umso schockierender – durch Menschen, die ihnen eigentlich nahestanden. Während die SPD darauf drängt, geschlechtsspezifische Motive und patriarchale Muster wie Besitzdenken explizit zum Mordmerkmal zu machen, verfolgt die Union einen etwas anderen Ansatz. Für sie soll das neue Gesetz auch Kinder, Alte und Menschen mit Behinderungen stärker schützen, indem körperliche Überlegenheit als Mordmerkmal aufgenommen wird. Klingt plausibel, trifft aber nicht ganz den Kern, meinen SPD-Vertreter wie Carmen Wegge. Sie pocht darauf, dass der Unrechtsgehalt – eben der Frauenhass – im Vordergrund stehen muss. Zwischendurch wirkt es fast, als riefe jede Partei 'höher, weiter' anstatt miteinander an einem Strang zu ziehen. Das Justizministerium hält sich derweil zurück, will 'nichts übers Knie brechen'. Der Deutsche Richterbund gibt zu bedenken: Härtere Strafen allein lösen das Problem nicht, der eigentliche Schlüssel liege im präventiven Schutz und darin, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften nicht im Fall-Berg versacken. Die Diskussion scheint festgefahren, aber irgendeine – vielleicht auch fragmentarische – Einigung wird wohl noch im Lauf des Jahres kommen. Zumindest hoffen das beide Seiten.
Die deutsche Koalition debattiert über neue gesetzliche Regelungen, um Femizide – also Tötungen von Frauen aus geschlechtsspezifischen Motiven – schärfer zu bestrafen. Während die SPD explizit patriarchale Beweggründe wie Besitzdenken als Mordmerkmale fordern, möchte die Union das Spektrum umfassender halten und auch andere Schutzbedürftige wie Kinder oder Senioren miteinbeziehen. Kritik gibt es von justiznahen Organisationen: Sie fordern nicht nur Strafverschärfungen, sondern vor allem präventive Maßnahmen und eine funktionierende Strafverfolgung.
Neuste Recherchen zeigen zusätzlich, dass das Thema auch international zunehmend Beachtung findet. Laut Europarat bleibt Deutschland in puncto Prävention hinter einigen skandinavischen Ländern zurück; etwa bei der Finanzierung von Frauenhäusern oder dem Zugang zu Schutzangeboten für Gewaltopfer. Auch die Datenlage ist weiterhin problematisch: Viele Femizide werden lediglich als 'Beziehungstaten' oder 'Familiendramen' statistisch erfasst – was die tatsächliche Dimension verschleiert. Einigkeit besteht indes parteiübergreifend darin, dass sich an diesem Missstand dringend etwas ändern muss.