Doch der Vorstoß polarisiert. In der Beschlussvorlage steht, dass die bisherigen juristischen Werkzeuge gegen Kindergewalt offenbar zu stumpf sind. Die SPD-Justizministerin Stefanie Hubig ist beauftragt, zu prüfen, ob das aktuelle rechtliche Werkzeug überhaupt noch passt – oder ob es Anpassungsbedarf gibt.
Kritikerinnen wie Anne Lütkes vom Deutschen Kinderhilfswerk warnen allerdings nachdrücklich. Wer unter 14 ist, sei entwicklungspsychologisch oft nicht in der Lage, das eigene Tun wirklich zu begreifen. Der Vorschlag, die Strafmündigkeit zu senken oder spezielle Sanktionsverfahren für Unter-14-Jährige einzurichten, geht ihrer Meinung nach am Thema vorbei. Sie verweist darauf, dass Behörden schon heute Maßnahmen zum Schutz und zur Erziehung von Kindern ergreifen können. "Wer wirklich helfen will, investiert besser in die Kinder- und Jugendhilfe als in Forderungen nach härterer Strafe", ist die Botschaft. Der Graben zwischen Repression und Prävention bleibt breit – und die Kontroverse bleibt hitzig.
In Sachsen ist eine hitzige politische Debatte entbrannt: Die Justizministerin will auch unter 14-Jährige mit neuen Verfahren zur Rechenschaft ziehen, wenn sie schwere Straftaten begehen. Kritiker argumentieren, dass dafür der Entwicklungsstand der Kinder und erzieherische Maßnahmen sprechen – eine Senkung der Strafmündigkeit oder gerichtliche Verfahren für Kinder unter 14 Jahren lehnen sie strikt ab. Recherchen in aktuellen Medienberichten zeigen, dass bundesweit über sinnvolle Wege diskutiert wird, wie dem Anstieg jugendlicher und kindlicher Gewalt begegnet werden kann: Die Mehrheit fordert eine stärkere Finanzierung und Professionalisierung der Kinder- und Jugendhilfe, während eher konservative Stimmen wie in Sachsen härtere Vorgehensweisen und neue rechtliche Möglichkeiten ins Spiel bringen – dabei wird besonders auf die Verantwortung von Familien, Justiz, Polizei und Gesellschaft insgesamt verwiesen.