Längere Verjährungsfristen für Sexualdelikte gefordert – Hubig setzt neue Impulse

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Reform der Verjährungsregeln bei Sexualstraftaten aus – und will den Opferschutz in mehreren Bereichen vorantreiben.

11.06.26 00:04 Uhr | 32 mal gelesen

Im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, pünktlich zur Eröffnung der Justizministerkonferenz in Hamburg, gab Stefanie Hubig (SPD) Einblicke in ihre Pläne für ein schärferes Sexualstrafrecht. Sie skizzierte gleich mehrere Bauvorhaben: Nicht nur gesetzliche Nachbesserungen beim Schutz vor verbaler sexueller Belästigung – die laut Hubig vor allem junge Frauen trifft –, sondern auch Änderungen am Mordparagrafen, um insbesondere Femizide klar und konsequent als Mord zu bestrafen. Bemerkenswert ist ihr Vorstoß, die aktuell geltende Verjährungsfrist von lediglich fünf Jahren bei Vergewaltigung deutlich auszuweiten – zwanzig Jahre fände sie angemessen und im Einklang mit anderen schwerwiegenden Straftaten. Daneben wolle sie auch grundsätzlich an die Definition sexueller Gewalt heran: Während seit 2016 „Nein heißt Nein“ gilt, hält Hubig einen Weg Richtung „Nur Ja heißt Ja“ für den nächsten logischen Schritt. Sie verweist darauf, dass Betroffene oft gar nicht in der Lage seien, ein klares „Nein“ zu sagen – Schockstarre, Ohnmacht, Angst. Nach ihrer Einschätzung ist das etwas, was andere europäische Länder bereits umsetzen und wovon Deutschland lernen könnte. Ihr Fazit: Zeit für den Mut, grundlegenden Opferschutz zeitgemäß weiterzuentwickeln. Was noch auffällt: Hubig will anpacken, aber lässt ebenso offen, wie schnell sich der politische Alltag gegen träges Lavieren durchsetzen lässt.

Stefanie Hubig wirbt für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts: Die Frist für die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungen sollte, so Hubig, von fünf auf zwanzig Jahre verlängert werden, um Betroffenen die nötige Zeit für eine Anzeige zu geben – nicht selten brauchen Opfer Jahre, um das Erlebte aufzuarbeiten und an die Öffentlichkeit zu gehen. Zudem befürwortet sie einen Wechsel zum Konsensprinzip „Nur Ja heißt Ja“, das den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung besser gewährleisten könnte, gerade für Menschen, die sich während oder nach einer Tat nicht aktiv wehren können. Für eine ganzheitliche Verbesserung des Opferschutzes, so betonen Stimmen in aktuellen Debatten, sind laut Hubig nicht nur persönliche Meinungen und politische Programme nötig, sondern auch eine Gesellschaft, die klare Kante gegen Übergriffe zeigt und Gesprächsräume für Betroffene öffnet. Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa zeigen, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt mehr Schlagkraft benötigt: Verschiedene Länder – etwa Spanien oder die Niederlande – haben bereits das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip eingeführt, was zu mehr Anzeigen und gezielteren Ermittlungen geführt hat. Die breite gesellschaftliche Diskussion in Deutschland spiegelt die Unsicherheit im Umgang mit sexueller Gewalt wider; selbst nach Gesetzesreformen seit 2016 gibt es Lücken beim Opferschutz und bei der tatsächlichen Umsetzung im Behördenalltag. Besonders auffällig: In den letzten Tagen haben verschiedene Medien über steigende Fallzahlen von sexuellen Übergriffen und einem anhaltenden Mangel an spezialisierten Beratungsstellen berichtet. Statistiken belegen, wie wichtig eine Verlängerung der Verjährungsfrist und mehr Aufarbeitung insgesamt wären.

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