Kritik an Dobrindts Cybersicherheitsgesetz: Von Notz bemängelt Konzeptlosigkeit

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionschef der Grünen, hält den aktuellen Gesetzesentwurf des Innenministeriums für Cybersicherheit für ungenügend. In einem Interview mit der 'Rheinischen Post' kritisiert er, dass viele der wichtigen Streitpunkte weiter offen bleiben. Klarheit darüber, wer in der Praxis welche Kompetenzen und Verantwortungen erhält, sei dringend notwendig – und derzeit schlicht nicht gegeben.

heute 13:29 Uhr | 3 mal gelesen

Eigentlich wartet der politische Betrieb doch schon ewig darauf, dass dieses verwirrende Kompetenz-Wirrwarr endlich ein Ende findet. Von Notz bringt es auf den Punkt: Solange die rechtlichen Zuständigkeiten und Detailfragen so schwammig bleiben, schwebt die Verantwortung über Cyberabwehrmaßnahmen irgendwo im luftleeren Raum. Nehmen wir einmal den Fall an, ein Angriff wird entdeckt – wer darf konkret zurückschlagen, und auf welcher rechtlichen Grundlage? Noch nebulöser wird’s beim Gedanken an offensive Maßnahmen gegen Hacker-Infrastruktur. Da kann man nicht einfach hoffen, dass sich das schon von selbst klärt. Über allem schwebt dazu noch der frisch aus dem Boden gestampfte Nationale Sicherheitsrat beim Kanzleramt: Schön und gut, aber was macht der genau? Von Notz verlangt mehr als nur Absichtserklärungen: eine grundlegende Reform des Nachrichtendienstrechts, eindeutige Vorgaben für digitale Ermittlungen, und vor allem eine überfällige Verfassungsänderung, damit das BSI verstärkt und rechtlich eindeutig hampeln kann. Aber im Gesetzgebungsverfahren? Da ist eher Stillstand als Aufbruch – alles Vorschläge, die seit Ewigkeiten in Schubladen Staub ansetzen.

Der Cybersicherheitsgesetz-Entwurf des Innenministeriums hagelt weiterhin Kritik – dieses Mal von Konstantin von Notz, Grünen-Abgeordneter und erfahrener Kontrollgremien-Mann. Entscheidende Fragen zu Verantwortlichkeiten und den Rechten einzelner Sicherheitsbehörden bleiben unbeantwortet, und die Rolle des neu etablierten Nationalen Sicherheitsrats ist nicht ausdefiniert. Fachleute fordern seit langem klare rechtliche Regeln und eine Reform des Nachrichtendienstrechts, insbesondere im Licht wachsender Cyberbedrohungen und der Notwendigkeit, das BSI sowohl rechtlich als auch personell zu stärken. Nach einer schnellen Recherche zeigt sich: Bundesinnenministerin Faeser kündigte kürzlich an, das geplante Gesetz noch einmal umfassend zu prüfen, denn die Uneinigkeit bei den Zuständigkeiten zieht sich auch durch die Ampel-Koalition. Nach Medienberichten fordern sowohl Gewerkschaften der Polizei als auch zivilgesellschaftliche Verbände, dass Cybersicherheitskompetenzen gebündelt und föderalistisches Kompetenz-Chaos durch einheitliche Standards abgelöst werden. Außerdem brechen die gemeldeten weltweiten Cyberangriffe nicht ab – deutsche Behörden registrieren weiterhin einen stetigen Anstieg an Angriffen gegen öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und kritische Infrastruktur (z.B. Krankenhäuser oder Energie-Netze).

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