Länder streiten über Erhalt des Schutzes für Politiker vor Beleidigung

Vor der Justizministerkonferenz wächst der Widerstand einiger Bundesländer gegen die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 188 StGB, der Politiker besonders vor Beleidigung schützt.

heute 14:48 Uhr | 2 mal gelesen

Laut Berichten der "Bild"-Zeitung positionieren sich mehrere Bundesländer gegen die geplante Streichung des Polit-Beleidigungsparagrafen. Bremen stellt sich klar gegen den Vorschlag aus Sachsen. "Wir tendieren dazu, den Antrag nicht zu unterstützen", lässt der dortige Justizsenat verlauten. Der Paragraf wurde ursprünglich eingeführt, um kommunal engagierten Politikerinnen und Politikern den Rückhalt des Staates zu demonstrieren – es geht also ein Stück weit auch um Symbolik. Das Signal sei heute so wichtig wie damals, meint Bremen. In Nordrhein-Westfalen sieht man das ähnlich kritisch. Das Justizministerium dort argumentiert, eine Abschaffung komme zur Unzeit: Gerade angesichts der massiven Anfeindungen gegenüber lokalen Mandatsträgern setze eine ersatzlose Streichung ein fatales Zeichen. "Niemand ist vor übler Hetze gefeit, aber Schutzmechanismen jetzt abzubauen, halte ich für falsch", meint NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Auch Niedersachsen äußert sich skeptisch – zu glauben, Meinungsfreiheit würde gestärkt, wäre naiv; vielmehr drohe eine weitere Erosion demokratiekultureller Werte. Über den Antrag, den Sachsen zur Abschaffung des 2021 verschärften Paragrafen eingebracht hat, will die Justizministerkonferenz am Donnerstag beraten. Der Paragraph ahndet gezielt Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegen Politiker, sofern dadurch ihr öffentliches Wirken beeinträchtigt werden kann. Übrigens: Ein seltsam anmutender Nebenaspekt – während vielerorts über "Wokeness" und Generationenkonflikte gestritten wird, drehen sich die Debatten in den Amtsstuben noch immer um ziemlich klassische Fragen von Respekt, Autorität und öffentlicher Rede. Seltsam, wie sich manches nicht ändert.

Die Debatte um den Erhalt oder die Abschaffung des sogenannten "Politiker-Beleidigungsparagrafen" (§ 188 StGB) erlebt eine neue Intensität, da vor allem Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sich gegen die Streichung aussprechen. Das Hauptargument: Gerade in Zeiten zunehmender Hasskriminalität und Bedrohungen von Mandatsträgern dürfe man den staatlichen Schutz nicht vorschnell aufgeben, um ein Zeichen gegen demokratiefeindliche Tendenzen zu setzen. Je nach Bundesland wird abgewogen zwischen dem Schutz für Politiker, der Integrität der Meinungsfreiheit und der Signalwirkung angesichts einer hitzigen politischen Debatten- und Bedrohungslage, wie auch mehrere tagesaktuelle Artikel aus führenden Nachrichtenmedien zeigen.

Schlagwort aus diesem Artikel