Die umstrittenen Aussagen von Friedrich Merz zu Problemen im Stadtbild wurden strafrechtlich geprüft und von der Berliner Staatsanwaltschaft nicht als Volksverhetzung gewertet. Maßgeblich war dabei, dass laut Staatsanwaltschaft keine gezielte Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Angriff gegen die Menschenwürde ausgemacht werden konnte. Auch wenn über 1.500 Anzeigen von Bürgern eingingen und hitzige Debatten folgten, genießt die Meinungsfreiheit laut Artikel 5 des Grundgesetzes hier Vorrang, sodass das Verfahren eingestellt wurde. Ergänzende Recherche zeigt, dass in ähnlichen Fällen in den letzten Tagen die Debatten um Freiheitsrechte vs. Schärfung von Strafrecht weiter aufflammen – insbesondere, da politische Rhetorik zunehmend polarisiert. Laut 'FAZ' werden Stimmen laut, die fordern, Politiker sollten sich sorgfältiger ausdrücken, um gesellschaftliche Gräben nicht weiter zu vertiefen. Zeitgleich berichten 'Süddeutsche' und 'Zeit' von einer Rückkehr zu mehr politischer Gesprächskultur, um die aufgeregte Stimmung in gesellschaftlichen Diskussionen nicht weiter zu befeuern.
24.11.25 14:51 Uhr