Reform der Geschäftsordnung: Bundestag erleichtert Kanzlerwahl im dritten Anlauf

Union und SPD planen eine Änderung der Bundestags-Geschäftsordnung, um das Wahlverfahren für den Bundeskanzler im dritten Wahlgang flexibler zu gestalten.

10.09.25 06:02 Uhr | 3 mal gelesen

Wie der 'Focus' berichtet, soll künftig im dritten Wahlgang zur Wahl des Bundeskanzlers das Vorschlagsrecht gelockert werden. Kann kein offizieller Kandidat durch Fraktionen oder eine bestimmte Zahl von Abgeordneten benannt werden, soll jedes einzelne Bundestagsmitglied vorschlagsberechtigt sein. Ursprünglich lag dieses Recht ausschließlich bei Fraktionen oder einem Viertel der Abgeordneten, künftig soll nach dem neuen § 4 Absatz 3 zunächst weiterhin ein Vorschlag von fünf Prozent der Mitglieder ausreichen. Sollte auch dies scheitern, ist nun vorgesehen, dass jeder Abgeordnete Namen einreichen darf. Zusätzlich soll die Beschlussfähigkeit für den entscheidenden Wahlgang nicht mehr an die Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten gebunden sein. Ziel dieser Anpassungen ist es, politische Blockaden im dritten Wahlgang zu verhindern. Für den zweiten Wahlgang bleiben die aktuellen Regelungen jedoch bestehen. Auslöser der Reform war eine schwierige Kanzlerwahl, bei der Friedrich Merz im ersten Wahlgang scheiterte und die Linkspartei dafür sorgte, dass der zweite Wahlgang noch am selben Tag stattfinden konnte.

Die neuen Regelungen sollen das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers beschleunigen und Blockaden unmöglich machen, indem das Vorschlagsrecht im dritten Wahlgang erweitert wird. Damit wird verhindert, dass parteipolitische Taktiererei den Wahlprozess verzögert oder sogar festfahren lässt. Die Änderung ist eine Reaktion auf Schwierigkeiten wie zu Jahresbeginn, als ein zweiter Wahlgang nur dank der Linkspartei kurzfristig möglich war. Andere Änderungen, wie etwa zum zweiten Wahlgang, sind derzeit nicht geplant. Die Diskussion um Wahlrechtsreformen zur Sicherstellung effizienter Regierungsbildungen gewinnt auch international an Bedeutung, insbesondere angesichts des wachsenden Parteienpluralismus in westlichen Demokratien. Laut 'Süddeutsche Zeitung' und weiteren Medien wird damit außerdem auf politische Unsicherheiten im Parlament der letzten Jahre reagiert, wo immer häufiger zahlreiche Wahlgänge zur Bildung von Mehrheiten notwendig wurden. Weiterhin wird auch diskutiert, ob ähnliche Regelungen zur Beschlussfähigkeit auf andere Parlamentsabstimmungen übertragen werden könnten.

Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema

Der Artikel auf Spiegel.de legt dar, dass die Reform vor allem die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Zeiten politischer Fragmentierung sichern soll. Union und SPD betonen, dass die Maßnahme notwendig sei, um langwierige und blockierende Verfahrensschleifen wie im vergangenen Winter künftig auszuschließen. Die geplante Regelung wird dabei auch im Kontext europäischer Entwicklungen zu effizienteren Wahlverfahren eingeordnet. (Quelle: SPIEGEL)

Laut Süddeutsche.de bewertet das Blatt die Änderung als Schritt zu mehr Verlässlichkeit im Gesetzgebungsprozess und ein wichtiges Signal gegen destruktive Verzögerungstaktiken im politischen Alltag. Neben der eigentlichen Wahl des Bundeskanzlers habe sich immer wieder gezeigt, dass enge und uneinige Mehrheiten die Arbeit des Parlaments lähmen können. Die Reform stärke daher auch das Vertrauen in demokratische Abläufe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

FAZ.net berichtet, dass mit dem neuen Vorschlagsrecht für alle Abgeordneten im dritten Wahlgang dem Grundsatz der Parlamentsautonomie Rechnung getragen werde. Die Analyse hebt hervor, dass diese Veränderung im Übrigen den bisher oft missbrauchten Rückgriff auf Geschäftsordnungs-Notlösungen unnötig mache und dauerhaft für klare Mehrheitsfindungen sorge. Gleichzeitig wird die Abgrenzung zur Kanzlerwahl in anderen parlamentarischen Demokratien Europas diskutiert. (Quelle: FAZ)

Schlagwort aus diesem Artikel