Die neuen Regelungen sollen das Verfahren zur Wahl des Bundeskanzlers beschleunigen und Blockaden unmöglich machen, indem das Vorschlagsrecht im dritten Wahlgang erweitert wird. Damit wird verhindert, dass parteipolitische Taktiererei den Wahlprozess verzögert oder sogar festfahren lässt. Die Änderung ist eine Reaktion auf Schwierigkeiten wie zu Jahresbeginn, als ein zweiter Wahlgang nur dank der Linkspartei kurzfristig möglich war. Andere Änderungen, wie etwa zum zweiten Wahlgang, sind derzeit nicht geplant. Die Diskussion um Wahlrechtsreformen zur Sicherstellung effizienter Regierungsbildungen gewinnt auch international an Bedeutung, insbesondere angesichts des wachsenden Parteienpluralismus in westlichen Demokratien. Laut 'Süddeutsche Zeitung' und weiteren Medien wird damit außerdem auf politische Unsicherheiten im Parlament der letzten Jahre reagiert, wo immer häufiger zahlreiche Wahlgänge zur Bildung von Mehrheiten notwendig wurden. Weiterhin wird auch diskutiert, ob ähnliche Regelungen zur Beschlussfähigkeit auf andere Parlamentsabstimmungen übertragen werden könnten.
Schwerpunkte anderer Leitmedien zu diesem Thema
Der Artikel auf Spiegel.de legt dar, dass die Reform vor allem die Handlungsfähigkeit des Parlaments in Zeiten politischer Fragmentierung sichern soll. Union und SPD betonen, dass die Maßnahme notwendig sei, um langwierige und blockierende Verfahrensschleifen wie im vergangenen Winter künftig auszuschließen. Die geplante Regelung wird dabei auch im Kontext europäischer Entwicklungen zu effizienteren Wahlverfahren eingeordnet. (Quelle: SPIEGEL)
Laut Süddeutsche.de bewertet das Blatt die Änderung als Schritt zu mehr Verlässlichkeit im Gesetzgebungsprozess und ein wichtiges Signal gegen destruktive Verzögerungstaktiken im politischen Alltag. Neben der eigentlichen Wahl des Bundeskanzlers habe sich immer wieder gezeigt, dass enge und uneinige Mehrheiten die Arbeit des Parlaments lähmen können. Die Reform stärke daher auch das Vertrauen in demokratische Abläufe. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)
FAZ.net berichtet, dass mit dem neuen Vorschlagsrecht für alle Abgeordneten im dritten Wahlgang dem Grundsatz der Parlamentsautonomie Rechnung getragen werde. Die Analyse hebt hervor, dass diese Veränderung im Übrigen den bisher oft missbrauchten Rückgriff auf Geschäftsordnungs-Notlösungen unnötig mache und dauerhaft für klare Mehrheitsfindungen sorge. Gleichzeitig wird die Abgrenzung zur Kanzlerwahl in anderen parlamentarischen Demokratien Europas diskutiert. (Quelle: FAZ)