Steuerberatungsgesetz bekommt Frischluftkur – Kabinett winkt Modernisierung durch

Mit dem jüngsten Kabinettsbeschluss zur Reform des Steuerberatungsrechts steht einiges an Umbruch bevor. Bürgerinnen und Bürger dürfen auf mehr Beratung und weniger Paragrafen-Dschungel hoffen.

heute 11:19 Uhr | 5 mal gelesen

Man muss es so sagen: Die Steuerwelt in Deutschland bekommt einen kleinen Frühjahrsputz verpasst. Das Kabinett hat tatsächlich ein Paket verabschiedet, das – zumindest laut Bundesfinanzministerium – das angestaubte Steuerberatungsrecht ein gutes Stück in die Gegenwart holen soll. Stichwort Bürokratieabbau: Weniger verstaubte Zettelwirtschaft, mehr digitales Angebot. Was das bedeutet? Naja, einerseits versprechen sich die Macher, dass die Leute im Land endlich leichter Expertenrat bekommen. Lohnsteuerhilfevereine – bisher in ihrer Reichweite streng begrenzt – dürfen künftig in mehr Situationen helfen und müssen sich nicht mehr an uralten Betragsgrenzen aufhalten. Ein anderes Detail ist fast ein bisschen unscheinbar, könnte aber Effekte haben: Künftig darf eine Person bis zu drei Beratungsstellen leiten. Klingt erstmal nach Bürokratiepflege, ist aber als Erleichterung für all die im System gedacht, die bislang an zu engen Regelungen fast verzweifelt sind. Und was ist mit Unternehmen? Die Regierung will verhindern, dass sie nur zum Schein Briefkästen in steuergünstigen Kommunen stehen lassen, um Gewerbesteuer zu sparen. Ob das klappt – tja, abwarten. Klar ist: Die Arbeitswelt digitalisiert sich, also muss auch das Steuerrecht hinterherziehen, sagen zumindest die Verantwortlichen. Aber mal ehrlich: Ob das am Ende wirklich spürbar Alltag erleichtert oder nur neue Formulare aufpoppen, wird sich wie so oft erst nach der Einführung zeigen.

Das Kabinett hat dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Steuerberatungsrechts grünes Licht gegeben. Kern der Neuerung ist, dass Lohnsteuerhilfevereine breiter beraten dürfen, indem die bisherigen Tätigkeitsbegrenzungen und Betragsgrenzen fallen – was mehr Bürgern zugutekommen soll. Außerdem ist geplant, Auswirkungen von sogenannten Briefkastenfirmen bei der Gewerbesteuer einzudämmen, indem Unternehmen nicht mehr einfach ihren Sitz verlagern können, um Steuervorteile abzustauben. In der Fachwelt werden diese Änderungen eher unterschiedlich aufgenommen: Während Anbieterseite und manche Verbraucherschützer begrüßen, dass damit mehr Menschen Zugang zu bezahlbarer Hilfe bekommen könnten, sehen andere die Gefahr, dass die Steuerberatung dadurch nicht unbedingt transparenter oder übersichtlicher wird. Bemerkenswert ist, dass auch die Digitalisierung vorangetrieben werden soll – allerdings bleibt offen, wie konsequent das am Ende wirklich umgesetzt wird. Zusätzlich betonen aktuelle Berichte von der taz, FAZ und ZEIT, dass Lohnsteuerhilfevereine jetzt flexibler agieren dürfen und bürokratische Hürden für deren Tätigkeit fallen, während Unternehmen in Zukunft weniger Möglichkeiten haben sollen, sich steuergünstige Adressen zu sichern.

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