Streit um Sonderrechte: Sachsens Justizministerin will 'Politikerbeleidigung' streichen

Constanze Geiert, die Justizministerin Sachsens (CDU), macht Front gegen das Sonderstrafrecht für Politiker und plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 StGB.

heute 10:25 Uhr | 2 mal gelesen

Immer wieder entzündet sich an Paragraf 188 eine Debatte, die irgendwie schräg klingt: Politiker genießen offenbar einen besonderen Schutz, wenn es um Beleidigungen geht – alle anderen weniger. Constanze Geiert findet das ungerecht. Im Gespräch mit dem 'Spiegel' legt sie den Finger in die Wunde: Wer in der Kommunalpolitik unterwegs ist, bekommt vom sogenannten 'Politikerbeleidigungs'-Paragrafen wenig mit. Gefühlt, so meint sie, schützt dieser vor allem die großen Namen und nicht die vielen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker, die oft im Alltag Zielscheibe von Anfeindungen werden. Die Fälle, die dann tatsächlich durch die Strafverfolgung laufen, betreffen überwiegend Bundes- oder Landespolitiker – alles andere läuft unter dem Radar. Das schürt, so Geiert, das Gefühl eines Zweiklassenrechts. Wenn man genauer hinschaut: Der normale Beleidigungstatbestand nach Paragraf 185 StGB reicht doch eigentlich, findet Geiert. Ob Politiker oder nicht, beleidigt bleibt beleidigt. Dazu kommt noch ein gewisser Pragmatismus: Bundestags-, Landespolitiker – die können Leute anstellen, die schon im Internet nach Beleidigungen suchen. Und ob dann überhaupt ein Strafantrag gestellt wird, entscheiden manchmal Staatsanwaltschaften oder die Betroffenen selbst. Das Hin und Her kann Geiert persönlich nachempfinden – wäre ja auch seltsam, wenn sie nicht gefragt würde, bevor etwas weiterverfolgt wird. Am Donnerstag bringt sie deshalb zur Justizministerkonferenz in Hamburg eine Initiative ein. Ihr Ziel: Paragraf 188, der spezielle Strafen für Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdung gegen Politiker vorsieht, soll gestrichen werden.

Geierts Vorstoß forciert eine überfällige Diskussion: Brauchen Politiker tatsächlich ein strafrechtliches Sonderrecht, wenn sie beleidigt werden? Sie argumentiert, der §188 StGB helfe gerade denjenigen wenig, für die er angeblich gemacht sei – den Kommunalpolitikern. Währenddessen, das unterstreichen aktuelle Debatten, sehen viele Juristen und Politiker im Sonderparagrafen vor allem ein Symbol fürs abgehobene Politikverständnis, das auf Gleichheit vor dem Gesetz verzichtet. Neuere Stimmen, etwa aus Reihen der FDP und SPD, mehren sich. Sie fordern eine Rückkehr zu einer einzigen Regelung für alle und stellen ebenfalls in Frage, ob der politische Alltag tatsächlich härter geschützt werden muss als das Lebensumfeld ‚normaler‘ Bürger. Gleichzeitig existieren Bedenken, dass durch eine Abschaffung ein Zeichen an all jene gesetzt wird, die politische Ehrenämter ohnehin zunehmend meiden – wegen Diffamierungen und Bedrohungen, besonders im digitalen Raum. Gerade eine jüngst veröffentlichte Studie des Dt. Städte- und Gemeindebunds zeigt, dass rund die Hälfte aller Amts- und Mandatsträger im kommunalen Bereich im vergangenen Jahr Opfer von Anfeindungen wurden. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich am Donnerstag und signalisierte Offenheit für Anpassungen beim Politikerbeleidigungs-Paragrafen. Recherchen vom 7. und 8. Juni 2024 zeigen, dass der Streit über die Privilegien und deren Auswirkungen bundesweit für Diskussionen sorgt. Ergänzend sei erwähnt: Der Paragraf wurde ursprünglich eingeführt, um Mandatsträger vor systematischen Hetzkampagnen (etwa aus dem rechten Spektrum) besser zu schützen. Kritiker bezweifeln jedoch zunehmend die Wirksamkeit, gerade da Betroffene auf lokaler Ebene ihn kaum anwenden oder sich von ihm geschützt fühlen.

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