Geierts Vorstoß forciert eine überfällige Diskussion: Brauchen Politiker tatsächlich ein strafrechtliches Sonderrecht, wenn sie beleidigt werden? Sie argumentiert, der §188 StGB helfe gerade denjenigen wenig, für die er angeblich gemacht sei – den Kommunalpolitikern. Währenddessen, das unterstreichen aktuelle Debatten, sehen viele Juristen und Politiker im Sonderparagrafen vor allem ein Symbol fürs abgehobene Politikverständnis, das auf Gleichheit vor dem Gesetz verzichtet. Neuere Stimmen, etwa aus Reihen der FDP und SPD, mehren sich. Sie fordern eine Rückkehr zu einer einzigen Regelung für alle und stellen ebenfalls in Frage, ob der politische Alltag tatsächlich härter geschützt werden muss als das Lebensumfeld ‚normaler‘ Bürger. Gleichzeitig existieren Bedenken, dass durch eine Abschaffung ein Zeichen an all jene gesetzt wird, die politische Ehrenämter ohnehin zunehmend meiden – wegen Diffamierungen und Bedrohungen, besonders im digitalen Raum. Gerade eine jüngst veröffentlichte Studie des Dt. Städte- und Gemeindebunds zeigt, dass rund die Hälfte aller Amts- und Mandatsträger im kommunalen Bereich im vergangenen Jahr Opfer von Anfeindungen wurden. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich am Donnerstag und signalisierte Offenheit für Anpassungen beim Politikerbeleidigungs-Paragrafen. Recherchen vom 7. und 8. Juni 2024 zeigen, dass der Streit über die Privilegien und deren Auswirkungen bundesweit für Diskussionen sorgt. Ergänzend sei erwähnt: Der Paragraf wurde ursprünglich eingeführt, um Mandatsträger vor systematischen Hetzkampagnen (etwa aus dem rechten Spektrum) besser zu schützen. Kritiker bezweifeln jedoch zunehmend die Wirksamkeit, gerade da Betroffene auf lokaler Ebene ihn kaum anwenden oder sich von ihm geschützt fühlen.