Es klingt fast nach Verwaltungssaga: Das sogenannte Infrastrukturzukunftsgesetz will Deutschland auf die Überholspur bringen, zumindest was Straßen, Brücken & Co. betrifft. Der Plan ist simpel (oder naiv?): Wer großen Infrastrukturplänen einen Stempel 'besonders wichtig fürs Allgemeinwohl' aufdrückt, darf mit weniger Bürokratiekram rechnen. Schneider, der Herr fürs Grüne, will ähnlich verfahren – allerdings für Naturschutzflächen. Klingt erstmal gar nicht so antagonistisch. Doch Mitarbeitende im Verkehrsministerium schielen skeptisch auf Schneiders Bestrebungen und wittern, dass er Sand ins Getriebe kippen will. Es gibt angeblich Sorge, dass nicht zweimal das 'höchste Interesse' für widersprüchliche Ziele gelten könne. Schnieder möchte das Gesetz am liebsten noch vor dem Sommerurlaub unter Dach und Fach bringen. Noch aber, so heißt es selbst aus der Union, halten sich die Begeisterungsstürme für die geplanten Erleichterungen schwer in Grenzen – Bedenken überwiegen. Das Umweltministerium wiederum wiegelt ab: Niemand habe je vorgehabt, eine Stromleitung durch einen Nationalpark zu legen. Trotzdem kriselt es: Wer darf jetzt 'überragender' sein?
Der Streit um das Infrastrukturzukunftsgesetz illustriert ein bekanntes Muster: Umwelt- und Wirtschaftsinteressen kollidieren, diesmal auf der politischen Bühne zwischen Verkehrs- und Umweltministerium. Während das Verkehrsressort Großprojekte wie Straßen oder Schienen mit dem Prädikat 'überragendes öffentliches Interesse' schneller voranbringen will, plant Umweltminister Schneider einen ähnlichen Kniff für Naturschutzflächen – eine Pattsituation scheint vorprogrammiert. Recherchen der letzten 48 Stunden zeigen, dass die Debatte nach wie vor aktuell ist; die Bundesregierung steht unter Zeitdruck, etwa wegen drohender EU-Strafzahlungen für langsame Infrastrukturprojekte, gleichzeitig wächst der Druck von Umweltverbänden und auch von der Opposition, die eine stärkere Bürgerbeteiligung fordert.