Abschiebeflug nach Afghanistan: 23 Männer müssen Deutschland verlassen

Noch vor Tagesanbruch startete ein Abschiebeflug von Leipzig-Halle Richtung Kabul – an Bord: 23 afghanische Männer. Das Bundesinnenministerium erklärte, bei den Abgeschobenen handele es sich zumeist um verurteilte Straftäter.

heute 12:28 Uhr | 3 mal gelesen

Deutschland hat erneut eine Gruppe von Männern nach Afghanistan abgeschoben – diesmal waren es 23 Personen, die laut Regierung mit schweren Straftaten in Verbindung gebracht werden. Zu den genannten Delikten zählen neben Gewalttaten auch sexualisierte Übergriffe. Innenminister Alexander Dobrindt blieb dabei unnachgiebig und erklärte: 'Deutschland muss seine Handlungsfähigkeit schützen und klar signalisieren, dass Straftäter kein Bleiberecht haben'. Während die meisten Medien die Nachricht kurz und knapp abhaken, bleiben die grundsätzlichen Fragen im Raum: Wie vertretbar ist eine Abschiebung in ein Land, das weiterhin von Gefahren und politischem Chaos geprägt ist? Die öffentliche Debatte dazu ist erstaunlich still, was vermutlich an der Komplexität – oder vielleicht auch an einer gewissen Abstumpfung – liegt. Diese Abschiebungen sind jedes Mal eine Gratwanderung zwischen rechtlicher Strenge und humanitärem Gewissen; daran wird sich wohl so schnell nichts ändern.

Erneut wurden afghanische Männer aus Deutschland abgeschoben – nach Angaben des Innenministeriums vor allem solche, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Während Sicherheitsbehörden Rückführungen als notwendige Maßnahme ansehen, kritisieren zahlreiche Menschenrechtsorganisationen die Praxis scharf. Aufgrund der katastrophalen Lage seit Machtübernahme der Taliban – etwa 29 Millionen Menschen benötigen laut International Rescue Committee humanitäre Hilfe – wächst internationaler Druck, von weiteren Abschiebungen abzusehen; gleichwohl steht die Bundesregierung politisch weiterhin unter dem Spagat zwischen Abschiebeforderungen und Schutzansprüchen. In den letzten Stunden berichten Nachrichtenportale breit über die Verschärfungen im deutschen Asylrecht und die Eskalation der Situation in Afghanistan: Solche Rückführungen werfen ethische, rechtliche – und ganz persönlich-existenzielle Fragen auf, und das nicht nur für die unmittelbar Betroffenen.

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