AfD Niedersachsen nun offiziell als extremistische Kraft vom Verfassungsschutz eingestuft

Der niedersächsische Verfassungsschutz betrachtet den Landesverband der AfD ab sofort als rechtsextremistisch und setzt ihn unter Beobachtung.

heute 12:33 Uhr | 5 mal gelesen

Die niedersächsische AfD findet sich ab heute auf Beobachtungsposten des Landesverfassungsschutzes wieder – das hat Innenministerin Daniela Behrens am Dienstag öffentlich klargestellt. Der Schritt kommt nicht aus heiterem Himmel: Nach gründlicher Prüfung bewertete die Behörde die Partei als rechtsextremistisch, mit Verweis auf einen Volksbegriff, der Minderheiten ausschließt und mit demokratischen Grundwerten kollidiert. Dazu zählt der Verfassungsschutz insbesondere pauschale Abwertung bestimmter Gruppen, eine demonstrative Missachtung des Rechtsstaats und Verbindungen zu bereits bekannten rechtsextremen Vereinigungen. Interessant (oder erschreckend, je nach Perspektive): Die Landes-AfD hat offenbar keinen Willen gezeigt, sich den eigenen radikalen Strömungen innerhalb der Partei entgegenzustellen—im Gegenteil, sie gibt ihnen oft Rückendeckung. Ministerin Behrens unterstrich bei der Bekanntgabe, dass sich der Blick unvermeidlich auf den Rechtsextremismus als größte Bedrohung richte – und forderte, landesweit eine stringentere Strategie im Umgang mit verfassungsfeindlichen Kräften zu entwickeln.

Die Entscheidung, die AfD Niedersachsen als extremistische Bestrebung einzustufen, reiht sich in eine bundesweite Entwicklung ein: Auch in anderen Bundesländern sind einige AfD-Landesverbände bereits Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden. In Niedersachsen war die Partei bereits seit einiger Zeit als sogenannter Verdachtsfall geführt worden – die Hochstufung beruht auf neuen Erkenntnissen, etwa intensiverer Zusammenarbeit mit laut Verfassungsschutz eindeutigen Rechtsextremen wie der Organisation 'Der Flügel'. Diese Entwicklung hat Konsequenzen für Parteimitglieder: Unter anderem dürfen nach richterlicher Bestätigung Telefonüberwachung oder das Sammeln weiterer Daten nicht mehr ausgeschlossen werden. In Stellungnahmen reagierte die AfD Niedersachsen erwartungsgemäß mit scharfer Kritik an diesem Schritt, während Oppositions- und Regierungsfraktionen das konsequente Vorgehen des Verfassungsschutzes verteidigen. Auffällig bleibt, dass die Diskussion erneut die Frage aufwirft, wie politische Parteien auf der Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Staatsgefährdung überwacht werden sollten. Zusätzlich wurde in aktuellen Berichten auf die bundesweite Debatte zur möglichen Beobachtung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz und die damit verbundene Diskussion um ein Parteiverbot verwiesen.

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