Die Entscheidung, die AfD Niedersachsen als extremistische Bestrebung einzustufen, reiht sich in eine bundesweite Entwicklung ein: Auch in anderen Bundesländern sind einige AfD-Landesverbände bereits Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden. In Niedersachsen war die Partei bereits seit einiger Zeit als sogenannter Verdachtsfall geführt worden – die Hochstufung beruht auf neuen Erkenntnissen, etwa intensiverer Zusammenarbeit mit laut Verfassungsschutz eindeutigen Rechtsextremen wie der Organisation 'Der Flügel'. Diese Entwicklung hat Konsequenzen für Parteimitglieder: Unter anderem dürfen nach richterlicher Bestätigung Telefonüberwachung oder das Sammeln weiterer Daten nicht mehr ausgeschlossen werden. In Stellungnahmen reagierte die AfD Niedersachsen erwartungsgemäß mit scharfer Kritik an diesem Schritt, während Oppositions- und Regierungsfraktionen das konsequente Vorgehen des Verfassungsschutzes verteidigen. Auffällig bleibt, dass die Diskussion erneut die Frage aufwirft, wie politische Parteien auf der Gratwanderung zwischen Meinungsfreiheit und Staatsgefährdung überwacht werden sollten. Zusätzlich wurde in aktuellen Berichten auf die bundesweite Debatte zur möglichen Beobachtung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz und die damit verbundene Diskussion um ein Parteiverbot verwiesen.
heute 12:29 Uhr