Der Vorschlag, das passive Wahlrecht für bis zu fünf Jahre nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entziehen, stößt bei der AfD auf heftigen Widerstand. Stephan Brandner sieht durch die Maßnahme eine Bedrohung für das politische Gleichgewicht und vermutet dahinter den Versuch, unliebsame Konkurrenten kaltzustellen. Vertreter der Regierungsparteien rechtfertigen die Maßnahme jedoch mit dem Schutz demokratischer Werte – schließlich solle verhindert werden, dass Menschen, die wegen massiver Verfassungsverstöße verurteilt wurden, öffentliche Ämter bekleiden. Aktuelle Debatten in anderen Medien zeigen, dass die Meinungen dazu auseinandergehen: Manche Bürgerrechtler befürchten tatsächlich einen Missbrauch solcher Regelungen zur politischen Ausschaltung, während andere darin ein legitimes Mittel zur Abwehr von Demokratiefeinden sehen. In der öffentlichen Diskussion wird auch verglichen, wie andere europäische Staaten mit dem Entzug von Wahlrechten bei schweren Straftaten umgehen. Laut taz und FAZ wird etwa gefordert, dass Gerichte im Einzelfall prüfen – um Willkür zu vermeiden. Juristen verweisen inzwischen darauf, dass die Ausgestaltung dieser Vorschläge und deren Umsetzung im parlamentarischen Prozess entscheidend sein werden.