AfD-Vize Brandner: Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung ist Angriff auf politische Vielfalt

Berlin – Die Bundesjustizministerin schlägt vor, das passive Wahlrecht von wegen Volksverhetzung Verurteilten für fünf Jahre auszusetzen. Stephan Brandner (AfD) sieht darin eine ernsthafte Gefährdung demokratischer Prinzipien.

heute 15:16 Uhr | 18 mal gelesen

Stephan Brandner, der stellvertretende Vorsitzende der AfD, findet ausgesprochen deutliche Worte zu den jüngst veröffentlichten Überlegungen aus dem Justizministerium: „Dieses Vorgehen ist ziemlich offensichtlich. Die Regierung nutzt das Schlagwort 'Demokratie schützen', aber in Wirklichkeit strebt sie eine Gesetzesverschärfung an, die der Opposition empfindlich schaden könnte“, meint er. Brandner befürchtet, dass so kritische Stimmen aus dem Rennen genommen werden. Im Endeffekt – so seine Ansicht – solle hier schon vor der eigentlichen Wahl entschieden werden, wer die Chance bekommt, überhaupt gewählt zu werden. Seine Kritik klingt verstimmt und misstrauisch: Aus seiner Sicht wird damit die Grenze des demokratisch Legitimierten weit überschritten.

Der Vorschlag, das passive Wahlrecht für bis zu fünf Jahre nach einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entziehen, stößt bei der AfD auf heftigen Widerstand. Stephan Brandner sieht durch die Maßnahme eine Bedrohung für das politische Gleichgewicht und vermutet dahinter den Versuch, unliebsame Konkurrenten kaltzustellen. Vertreter der Regierungsparteien rechtfertigen die Maßnahme jedoch mit dem Schutz demokratischer Werte – schließlich solle verhindert werden, dass Menschen, die wegen massiver Verfassungsverstöße verurteilt wurden, öffentliche Ämter bekleiden. Aktuelle Debatten in anderen Medien zeigen, dass die Meinungen dazu auseinandergehen: Manche Bürgerrechtler befürchten tatsächlich einen Missbrauch solcher Regelungen zur politischen Ausschaltung, während andere darin ein legitimes Mittel zur Abwehr von Demokratiefeinden sehen. In der öffentlichen Diskussion wird auch verglichen, wie andere europäische Staaten mit dem Entzug von Wahlrechten bei schweren Straftaten umgehen. Laut taz und FAZ wird etwa gefordert, dass Gerichte im Einzelfall prüfen – um Willkür zu vermeiden. Juristen verweisen inzwischen darauf, dass die Ausgestaltung dieser Vorschläge und deren Umsetzung im parlamentarischen Prozess entscheidend sein werden.

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