Die Justizmininister und -ministerinnen von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, künftig gemeinsam über die Auswahl und Finanzierung zentraler Digitalisierungsprojekte in der Justiz zu entscheiden. Kernpunkte der Planung für die Jahre 2027 bis 2029 sind die Entwicklung einer bundeseinheitlichen „Justizcloud“, die Einführung digitaler Verfahren von Grundbuch bis Zwangsvollstreckung sowie die stärkere Einbindung künstlicher Intelligenz innerhalb der Justizabläufe. Neue Vorgaben verlangen, dass für jedes Vorhaben eine Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse Pflicht wird, die als Grundlage für das weitere Vorgehen dient. Bei der Recherche wurde deutlich, dass das Thema Digitalisierung der Justiz auch in den letzten 48 Stunden breitere mediale Aufmerksamkeit erhielt: Es herrscht einerseits Einigkeit über die Notwendigkeit von Investitionen – andererseits wird auch vor zu viel Komplexität und Föderalismus gewarnt. In manchen Kommentaren spiegelt sich eine gewisse Skepsis, ob wirklich alle geplanten Projekte am Ende praktikabel und kosteneffizient sein werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Datenschutz sowie die technische Ausbildung des Justizpersonals zentrale Herausforderungen bleiben. Insgesamt herrscht Aufbruchsstimmung, aber auch ein Rest an gesunder Skepsis gegenüber Mammut-Projekten dieser Größenordnung.
07.11.25 14:05 Uhr