Bund und Länder einigen sich auf nächste Schritte bei der digitalen Transformation der Justiz

Bei einem Treffen in Leipzig haben sich Bund und Länder darauf verständigt, wie es mit der Digitalisierung der Justiz weitergeht – und offene Fragen geklärt.

heute 14:24 Uhr | 25 mal gelesen

Es klingt so nüchtern-technisch, ist aber durchaus ein Kraftakt: In Leipzig kamen am Freitag die Justizministerinnen und -minister zum sogenannten Bund-Länder-Digitalgipfel zusammen. Hauptthema war, wie die vom Bund in Aussicht gestellten 210 Millionen Euro – für den Zeitraum 2027 bis 2029 – auf die einzelnen Vorhaben verteilt werden sollen. Gleich mehrere Großprojekte stehen dabei im Mittelpunkt, darunter die Schaffung einer einheitlichen Justizcloud, ein gemeinsames Registersystem über Ländergrenzen hinweg, die Modernisierung von Grundbuchverfahren und eine Beweismittelcloud nach deutschem Standard. Dazu sollen eine digitale Rechtsantragstelle, zivilrechtliche Online-Verfahren und auch das Vollstreckungsregister vorangetrieben werden – also quasi das gesamte „Justizpaket digital“. Interessanterweise bekommt auch Künstliche Intelligenz endlich ihr ordentliches Plätzchen auf der To-Do-Liste. Für jedes Projekt gilt: Zuerst müssen Kosten, Risiken und Wirkung auf die Gesamtstrategie der Justiz analysiert werden – Bürokratie? Ja, aber vielleicht diesmal nötig zur Transparenz. Erst danach werden die Prioritäten gesetzt – Länder und Bund entscheiden gemeinsam, was finanziert werden soll. Dass die Länder ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Vorhaben haben, war dem bayerischen Justizminister Eisenreich besonders wichtig. Diese Mitsprache wurde nun besiegelt.

Die Justizmininister und -ministerinnen von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, künftig gemeinsam über die Auswahl und Finanzierung zentraler Digitalisierungsprojekte in der Justiz zu entscheiden. Kernpunkte der Planung für die Jahre 2027 bis 2029 sind die Entwicklung einer bundeseinheitlichen „Justizcloud“, die Einführung digitaler Verfahren von Grundbuch bis Zwangsvollstreckung sowie die stärkere Einbindung künstlicher Intelligenz innerhalb der Justizabläufe. Neue Vorgaben verlangen, dass für jedes Vorhaben eine Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse Pflicht wird, die als Grundlage für das weitere Vorgehen dient. Bei der Recherche wurde deutlich, dass das Thema Digitalisierung der Justiz auch in den letzten 48 Stunden breitere mediale Aufmerksamkeit erhielt: Es herrscht einerseits Einigkeit über die Notwendigkeit von Investitionen – andererseits wird auch vor zu viel Komplexität und Föderalismus gewarnt. In manchen Kommentaren spiegelt sich eine gewisse Skepsis, ob wirklich alle geplanten Projekte am Ende praktikabel und kosteneffizient sein werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Datenschutz sowie die technische Ausbildung des Justizpersonals zentrale Herausforderungen bleiben. Insgesamt herrscht Aufbruchsstimmung, aber auch ein Rest an gesunder Skepsis gegenüber Mammut-Projekten dieser Größenordnung.

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