Bundeskabinett läutet frische Ära im Designrecht ein

Die deutsche Regierung will das Designrecht gründlich überholen und ins digitale Zeitalter bringen.

heute 12:24 Uhr | 3 mal gelesen

Noch so ein Paragrafendschungel, könnte man meinen – aber dieses Mal geht es wirklich ans Eingemachte: Das Bundesjustizministerium meldet, dass das Designgesetz auf Vordermann gebracht werden soll. Die geplanten Reformen lesen sich wie ein Wunschzettel der Designbranche: Animationen, dynamische Designs, sogar 3D-Druck – all das soll explizit anerkannt werden. Die Anmeldung wird, oder zumindest soll sie, unkomplizierter vonstattengehen. Besonders interessant finde ich das explizite Verbot der Vorbereitung designverletzender 3D-Drucke. Ein kleiner, aber feiner Hebel gegen Produktpiraterie, gerade wenn es um künstlich nachgebildete Ersatzteile geht, die unterwegs irgendwo Deutschland durchqueren. Spannend, dass die sogenannte Reparaturklausel in Sachen Ersatzteile den Markt EU-weit öffnen soll. Und sollten ein paar altmodische Verfahren einfach gestrichen werden? Das dürfte das Patent- und Markenamt freuen – weniger Papierkrieg, mehr Zeit für die wirklich kniffligen Fälle. Am Ende ergibt das Ganze eine fast punktgenaue Umsetzung der europäischen Designrichtlinie. Unschön ist daran eigentlich nur, dass viele Designer solche Details im Alltagskampf erst mal gar nicht auf dem Schirm haben.

Das Kabinett hat mit dem Gesetzesentwurf einen klaren Modernisierungskurs eingeschlagen, um das deutsche Designrecht an den digitalen Fortschritt und die Anforderungen des Marktes anzupassen. Digitale Designs, besonders auch Animationen und dynamische Kreationen, sollen künftig genauso geschützt werden wie klassische Entwürfe. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Designern und Unternehmen den Schutz ihrer Arbeiten zu erleichtern, etwa durch ein Symbol für geschützte Designs und ein vereinfachtes Anmeldesystem. Die Verschärfung der Regeln gegen produktpirateriebezogenen 3D-Druck könnte gerade für Hersteller ein entscheidender Schritt sein. Interessant ist auch, dass mit der Anpassung der Reparaturklausel Ersatzteilmärkte in Europa weiter geöffnet werden – das kann sowohl Chancen als auch Unsicherheiten für bestimmte Branchen bedeuten. (Erweiterte Details aus aktuellen Internet-Recherchen:) Die Süddeutsche Zeitung hebt hervor, dass die Schutzdauer für bestimmte Ersatzteile trotz Liberalisierung nicht beliebig erneuert werden soll und das Gesetz im Kontext des Green Deals für nachhaltigere Produktnutzung steht (Quelle: Süddeutsche Zeitung). Die FAZ berichtet, dass Branchenverbände die explizite Absicherung digitaler Designs begrüßen, allerdings vor einem erhöhten administrativen Aufwand für kleinere Firmen warnen (Quelle: FAZ). Spiegel Online argumentiert, dass die neuen Regeln für digitale Designs besonders die wachsende Kreativwirtschaft ansprechen und Deutschland auf dem internationalen Markt stärken könnten (Quelle: Spiegel Online).

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