Das Kabinett hat mit dem Gesetzesentwurf einen klaren Modernisierungskurs eingeschlagen, um das deutsche Designrecht an den digitalen Fortschritt und die Anforderungen des Marktes anzupassen. Digitale Designs, besonders auch Animationen und dynamische Kreationen, sollen künftig genauso geschützt werden wie klassische Entwürfe. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, Designern und Unternehmen den Schutz ihrer Arbeiten zu erleichtern, etwa durch ein Symbol für geschützte Designs und ein vereinfachtes Anmeldesystem. Die Verschärfung der Regeln gegen produktpirateriebezogenen 3D-Druck könnte gerade für Hersteller ein entscheidender Schritt sein. Interessant ist auch, dass mit der Anpassung der Reparaturklausel Ersatzteilmärkte in Europa weiter geöffnet werden – das kann sowohl Chancen als auch Unsicherheiten für bestimmte Branchen bedeuten. (Erweiterte Details aus aktuellen Internet-Recherchen:) Die Süddeutsche Zeitung hebt hervor, dass die Schutzdauer für bestimmte Ersatzteile trotz Liberalisierung nicht beliebig erneuert werden soll und das Gesetz im Kontext des Green Deals für nachhaltigere Produktnutzung steht (Quelle: Süddeutsche Zeitung). Die FAZ berichtet, dass Branchenverbände die explizite Absicherung digitaler Designs begrüßen, allerdings vor einem erhöhten administrativen Aufwand für kleinere Firmen warnen (Quelle: FAZ). Spiegel Online argumentiert, dass die neuen Regeln für digitale Designs besonders die wachsende Kreativwirtschaft ansprechen und Deutschland auf dem internationalen Markt stärken könnten (Quelle: Spiegel Online).