Bundespolizei könnte biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit erhalten

Union und SPD planen, der Bundespolizei zu erlauben, per Gesichtserkennung live auf Kamerabilder zuzugreifen – allerdings unter strengen Bedingungen.

08.07.26 12:26 Uhr | 1 mal gelesen

CDU/CSU und SPD wollen im Zuge der Novellierung des Bundespolizeigesetzes einen ganz besonderen Passus einbringen: biometrische Echtzeit-Erkennung mittels Überwachungskameras. Die Änderungsforderung basiert auf einem Bericht von Politico. Die Gesetzesänderung geht damit einher, dass die Bundespolizei künftig biometrische Merkmale – also Gesichter – von bestimmten Menschen in einer Datenbank festhalten und direkt mit aktuellen Übertragung aus Kameras vergleichen dürfte. Brisantes Detail: Die geplante Regelung nimmt ausdrücklich Bezug auf geltende EU-Vorgaben zu KI und Biometrie. Die EU hatte eine sichtbare Grenze gezogen: Grundsätzlich ist diese Überwachung in der EU verboten – aber national gibt es Schlupflöcher für Ausnahmen. Und genau dieses Fenster möchte die Bundesregierung nutzen.

Strenge Einschränkungen sind vorgesehen: Der Einsatz soll nur in Fällen schwerster Kriminalität möglich sein – Terrorismus, Menschenhandel, Entführungsopfer etwa. Auch bei vermissten Menschen, deren Leben in Gefahr ist, kann diese Technik zum Einsatz kommen. Bevor aber juristisch sensible Maßnahmen greifen, braucht es zunächst ein gerichtliches Okay – außer, es liegt ein Notfall vor. Dann darf die Polizei vorpreschen, muss aber umgehend im Nachgang die richterliche Genehmigung besorgen, und das spätestens nach 24 Stunden.

Die automatisiert von der Software als Treffer gekennzeichneten Aufnahmen dürfen nicht einfach weiterverwendet werden – zwei speziell geschulte Polizeiangehörige müssen unabhängig prüfen, ob wirklich die passende Person erkannt wurde. Stellt sich heraus, es war ein Fehlalarm? Sofortige Datenlöschung. Übrigens: Die Echtzeit-Überwachung ist zeitlich befristet, maximal 72 Stunden. Und der Zugriff erfolgt ausschließlich auf Livestream-Kameras, gespeicherte Videoarchive bleiben tabu. Eine Verknüpfung mit anderen Datenbanken – explizit untersagt.

Die Debatte um biometrische Gesichtserkennung durch die Bundespolizei ist in vollem Gange. Während Befürworter auf eine effizientere Verbrechensbekämpfung und schnelles Aufspüren von Gefahrenlagen hoffen, äußern Kritiker Datenschutz- und Missbrauchsbedenken. Inzwischen wurde auch bekannt, dass laut netzpolitik.org führende Experten bislang Zweifel äußern, ob solche Systeme tatsächlich zuverlässig funktionieren und wie Missbrauch ausgeschlossen werden kann – das beschäftigt nicht nur die Politik, sondern auch Bürgerrechtsgruppen. Parallel zu den geplanten Regelungen ist die gesellschaftliche Diskussion über das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Bürgerrechten in eine neue Phase getreten: Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und der FAZ stehen Grundsatz-Auseinandersetzungen bevor, da das geplante Gesetz zwar gerichtliche Kontrolle vorsehe, aber weiterhin eine beachtliche Ausweitung polizeilicher Überwachung andeute. Daneben verweisen internationale Kommentare zuletzt auf technische Defizite und ethische Grauzonen dieses Ansatzes – eine Lösung, die allen Seiten gerecht wird, ist bisher nicht in Sicht.

Schlagwort aus diesem Artikel