Eigentlich ist es schon fast Routine: Die Bundesregierung betont, dass geschlechtergerechte Sprache für sie in der Verwaltung selbstverständlich sei. Das war auch zur aktuellen Legislaturperiode nicht anders, wie stellvertretender Regierungssprecher Steffen Meyer auf Nachfrage der dts Nachrichtenagentur noch einmal erklärte. Auffällig, und das wurde diesmal besonders betont, bleibt die Abgrenzung zu genderneutralen Symbolen – das berühmte Sternchen oder der Doppelpunkt haben im Schriftverkehr nach wie vor im Kanzleramt und den meisten Bundesministerien nichts zu suchen. Vielmehr bevorzugt man Doppelnennungen, also etwa 'Kolleginnen und Kollegen', und folgt damit den Empfehlungen des Rechtschreibrats. Ebenfalls interessant: Das Verkehrsministerium betonte im Hinblick auf den aktuellen Rechtsfall, die Kündigung einer BSH-Mitarbeiterin sei "eigentlich gar kein Genderthema" gewesen. Es handle sich schlicht um einen Arbeitsgerichtsprozess, der intern bewertet werde – öffentliche Details? Fehlanzeige. Im Kern drehte sich der Fall darum, dass eine Strahlenschutzbeauftragte in offiziellen Anweisungen lieber das generische Maskulinum verwendete und so von der Behörde abgemahnt und letztlich vor die Tür gesetzt wurde. Das Landesarbeitsgericht wiegelte ab: Die Kündigung war nicht haltbar, allerdings eher, weil das Thema Gendern zum Aufgabenbereich der Mitarbeiterin nicht direkt gehörte. Trotzdem – die gewünschte Spracheinheitlichkeit durch entsprechende Weisungen hält das Gericht prinzipiell für gerechtfertigt.
Das Thema geschlechtergerechte Sprache sorgt weiterhin für Kontroversen in der deutschen Verwaltung. Während die Bundesregierung Doppelnennungen wie "Kolleginnen und Kollegen" für selbstverständlich hält und Symbolzeichen wie Sternchen oder Doppelpunkt ablehnt, gibt es in Behörden und Gerichten immer wieder Streitfälle. Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied aktuell, dass die Kündigung einer Strahlenschutzbeauftragten, die sich weigerte, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, unzulässig war – jedoch nicht, weil solche Vorgaben unrechtmäßig wären, sondern weil das Gendern nicht explizit ihrem Verantwortungsbereich unterlag. Bundesweit nimmt die Debatte Fahrt auf, wobei sich bei genauerem Hinsehen regionale und behördeninterne Unterschiede zeigen. Inzwischen beschäftigen sich immer mehr Institutionen und Arbeitsgerichte mit konkreten Vorgaben zur sprachlichen Gleichbehandlung. Bundesländer wie Schleswig-Holstein haben jüngst eigene Empfehlungen für die Amtssprache verfasst. Unterdessen sind gesellschaftliche und politische Reaktionen gemischt: Während konservative Stimmen häufig auf sprachliche Traditionen pochen, argumentieren Befürworter geschlechtergerechter Sprache für mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung. Jüngste Recherchen zeigen zudem, dass sich auch weitreichende Unterschiede in Schulen, Universitäten und Medien abzeichnen, etwa bei Prüfungsleistungen oder offiziellen Dokumenten.