Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) beschwichtigte: Solange kein 'Ernstfall', keine Anwendung. Aber das Ministerium wollte formal nachlegen und setzte die Regel quasi eigenhändig per Allgemeinverfügung aus – und genau das, so der Wissenschaftliche Dienst, sei schlichtweg nicht ihre Aufgabe. Exekutive solle anwenden, nicht selbst Gesetze außer Kraft setzen. Nur das Bundesverfassungsgericht dürfte formal so eingreifen.
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, hatte diese Zweifel publik gemacht und der Bundesregierung eine schriftliche Frage gestellt – die ziemlich nonchalant in drei dürftigen Sätzen abgetan wurde. Das 13-seitige Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nimmt die verwaltungsseitige Logik gründlich auseinander und kritisiert insbesondere, wie jegliche Ausnahmeregeln den Charakter der gesetzlichen Vorschrift selbst aushebeln könnten. Ein Gesetz, bei dem seine Ausnahme zur Regel wird, verliert seinen Sinn.
Was bleibt? Das Ministerium könnte seine Allgemeinverfügung zurücknehmen oder ein Gericht müsste ran – mittlerweile typisch für die schleichende Politisierung und die Verwischung zwischen Ausführung und Gesetzgebung. Leichtes Rätselgefühl bleibt: Gilt die Wehrpflicht noch – oder ist alles nur ein juristisches Schattenboxen? Fast wie kafkaesk.
Der ganze Vorgang beleuchtet ein zentrales Dilemma rechtsstaatlicher Abläufe: Wenn Ministerien Gesetze ohne Parlamentsbeteiligung de facto aussetzen, droht die Gewaltenteilung aus den Fugen zu geraten. Nach aktuellem Stand darf die Exekutive zwar Ausnahmefälle zum Gesetz definieren – jedoch nicht das Gesetz selbst außer Kraft setzen. Das Gutachten verweist deshalb deutlich auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und betont, dass der rechtliche Rahmen nicht allein durch die Verwaltung verschoben werden dürfe. Medienberichten zufolge kommt diese rechtliche Grauzone besonders brisant, da die Wehrdienstdebatte angesichts geopolitischer Entwicklungen in Osteuropa und einer möglichen Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht zunehmend ins Zentrum rückt. Pistorius sieht sich in der Defensive; die öffentliche Debatte über Kompetenzen und Vertrauensverlust in behördlichen Umgang mit dem Wehrrecht ist damit neu entfacht. Mehrere Bundestagsabgeordnete fordern bereits parlamentarische Überprüfung und kritisieren die mangelhafte Kommunikation des Ministeriums.