Laut "Tagesspiegel Background" (Mittwochsausgabe) soll diese zentrale Steuerung noch am selben Tag im Bundeskabinett öffentlich gemacht werden. Der springende Punkt: Stoßen Ressorts Digitalisierungsprojekte mit jährlich über 500.000 Euro oder Gesamtkosten jenseits der drei Millionen an, muss das Digitalministerium ausdrücklich zustimmen. Das betrifft neben Software- und Hardware-Anschaffungen auch Weiterbildungen. Bemerkenswert ist, dass IT-Sicherheitsausgaben nun unabhängig vom Budgetumfang grundsätzlich abgenickt werden müssen.
Die Ministerien sollen ihre IT-Projekte künftig in einem von allen genutzten Planungstool erfassen. Ausgangspunkt ist, wie so oft, das Haushaltsgerüst der Ressorts. Das Digitalministerium prüft dann laufend – also vor, während und nach Einbringung des Haushalts – wer auf die Liste kommt. Am Schluss gibt’s nur Geld für Projekte, die grünes Licht vom BMDS haben.
Markus Richter, Staatssekretär, hat auf der HPI-Konferenz am Dienstag in Potsdam erläutert, dass das neue Vetorecht unmittelbar gültig werde. Laut ihm sind bereits etwa 2.000 IT-Projekte in der zugrunde liegenden Datensammlung dokumentiert. Die Regelung schließt allerdings IT-Beschaffungen für Militär, Geheimdienste, Polizei und Steuerverwaltung explizit aus.
Diese Entscheidung setzt einen Absprache aus dem Umfeld des Kanzleramts um. Übrigens: Der CDU-Vorsitzende Merz hatte bereits bei der Gründung des Digitalministeriums betont, dass dieses Haus ein Vetorecht, einen sogenannten "Zustimmungsvorbehalt", über alle großen Digital-Ausgaben erhält.
Das Digitalministerium (BMDS) kontrolliert ab jetzt sämtliche größeren IT- und Digitalprojekte der Bundesministerien, so eine aktuelle Regierungsvereinbarung - Projekte mit Kosten über 500.000 Euro jährlich oder dreieinhalb Millionen Euro einmalig benötigen explizite Zustimmung aus dem BMDS. Auch Maßnahmen zur IT-Sicherheit fallen unter diese Kontrollfunktion, egal wie hoch der Betrag ist; hiervon ausgenommen bleiben Ausgaben der Verteidigung, Sicherheitsbehörden und Steuerverwaltung. Diese neue Praxis wird von Experten unterschiedlich bewertet: Einerseits entsteht so ein besserer Überblick über die Digitalisierung des Bundes, andererseits befürchten manche, dass dieses zentrale Vetorecht Projekte verlangsamt oder lähmt.
Laut Zeitungsberichten begrüßen Vertreter:innen von Digitalverbänden die zentrale Koordination, mahnen aber zugleich eine flexible und weniger bürokratische Umsetzung an. Ein Blick in andere Länder zeigt, dass ähnliche Modelle – etwa in Estland – Digitalisierungsvorhaben effizienter und transparenter gestalten konnten, aber nur, wenn die Entscheidungsstrukturen agil bleiben. Generell scheint klar: In einer Zeit wachsender Datenrisiken und steigendem Kostendruck ist ein stärkeres zentrales IT-Management im Staatsapparat ein kontroverser, aber logischer nächster Schritt.